Wer also beispielsweise 1.500 Euro hinzuverdient, kann die restlichen 500 Euro Freibetrag nicht verwenden, um einen Teil seiner steuerpflichtigen Rente steuerfrei zu kassieren.
Auch dann profitieren Sie vom Steuerbonus der Aktivrente, sofern Sie die Regelaltersgrenze überschritten haben. Denn laut Gesetzesentwurf „gilt die Steuerfreiheit unabhängig vom Bezug einer Regelaltersrente im Sinne des § 35 oder § 235 SGB VI oder von Versorgungsbezügen im Sinne des § 19 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 EStG wegen Erreichens einer Altersgrenze.“
Für Sie bedeutet das: Sie können sowohl die Steuerfreiheit der Aktivrente nutzen als auch die Zuschläge der Rentenversicherung erhalten, die Senioren gewährt wird, die ihre Regelaltersrente freiwillig aufschieben. Die Möglichkeit, die Rente aufzuschieben, nutzten zuletzt rund 44.800 Altersrentner. Die Rentenkasse gewährt dann einen Bonus von 0,5 Prozent für jeden Monat, den Sie später Rente beziehen, als es regulär vorgesehen ist.














