Für alle Arbeitnehmer
Nicht nur Aktivrente: Regierung plant weitere Steuerbefreiung
Aktualisiert am 18.09.2025 – 18:48 UhrLesedauer: 4 Min.

Nach dem Willen der schwarz-roten Koalition sollen Überstundenzuschläge künftig steuerfrei sein. Was dazu bisher bekannt ist und was aktuell gilt.
Die Deutschen sollen mehr und länger arbeiten. Dieses Ziel hat die Bundesregierung ausgerufen, um dem Fachkräftemangel zu begegnen und die Wirtschaftsleistung zu stärken. Statt auf gesetzliche Vorgaben, wie etwa eine Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters, setzen Union und SPD dabei auf Freiwilligkeit, gepaart mit Anreizen. Einer davon: steuerfreie Überstundenzuschläge.
Wie aus einem Referentenentwurf hervorgeht, der der Nachrichtenagentur Reuters vorliegt, hat sich die Koalition darauf verständigt, Zuschläge auf Überstunden steuerfrei zu stellen, soweit sie 25 Prozent des Grundlohns pro Überstunde nicht übersteigen. Damit solle Mehrarbeit zusätzlich honoriert werden.
t-online zeigt, wie viel mehr Geld steuerfreie Überstundenzuschläge den Arbeitnehmern bringen und ob auch geplant ist, diese Zuschläge sozialabgabenfrei zu stellen. Zudem lesen Sie, was Ökonomen von der Idee halten und wann eigentlich nach aktuellem Stand Steuern auf Überstundenzuschläge fällig werden.
Nach aktueller Rechtslage gilt: Wer für Überstunden zusätzlichen Lohn bekommt, muss sowohl auf den sogenannten Grundlohn der Überstunden als auch auf die Überstundenzuschläge Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Stellt die Bundesregierung nun jene Zuschläge steuerfrei, die „über die tariflich vereinbarte oder an Tarifverträgen orientierte Vollarbeitszeit hinausgehen“, wie es im Koalitionsvertrag heißt, würde Arbeitnehmern am Ende mehr Netto bleiben.
Wie viel mehr genau, zeigt ein Rechenbeispiel des Lohnsteuerhilfevereins Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH): Nehmen wir an, Sie verdienen im Monat 3.000 Euro brutto bei einer 40-Stunden-Woche. Das macht einen Stundenlohn von rund 17,24 Euro. (Gerechnet wird hier: 3.000 Euro geteilt durch 4,35 Wochen pro Monat und 40 Stunden pro Woche ist gleich 17,24 Euro).
Leisten Sie jetzt zum Beispiel 15 Überstunden, erhalten Sie zusätzlich einen Grundlohn für Ihre Überstunden von 258,60 Euro (15-mal 17,24 Euro). Angenommen weiter, Ihr Arbeitgeber zahlt einen Überstundenzuschlag von 30 Prozent. Dann kommen auf den Grundlohn noch mal 77,58 Euro obendrauf (30 Prozent von 258,60 Euro). Ihr Bruttogehalt steigt von 3.000 Euro auf 3.336,18 Euro. Dieses Bruttogehalt wird derzeit voll versteuert. In Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer und Kinderfreibeträge, ergibt das 2025 gut 2.240 Euro netto.
Künftig sollen die Zuschläge steuerfrei bleiben. Allerdings gibt es dafür eine Obergrenze: Sie dürfen nicht höher sein als 25 Prozent des Grundlohns, den es für die Überstunden gibt. Im Beispiel sind das: 25 Prozent von 258,60 Euro gleich 64,65 Euro. Versteuert würden lediglich die verbleibenden 12,93 Euro des Überstundenzuschlags (77,58 minus 64,65 Euro) beziehungsweise ein Gesamtbrutto von dann: 3.000 Euro plus 258,60 Euro Grundlohn der Überstunden plus 12,93 Euro „restlicher“ Überstundenzuschlag gleich 3.269,53 Euro. In Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer und Kinderfreibeträge, würde der Arbeitnehmer damit gut 15 Euro an Steuern sparen und hätte entsprechend etwa 2.255 Euro netto im Geldbeutel.















