Pläne des Entlastungskabinetts
Lästige Pflicht für viele E-Auto-Fahrer soll wegfallen
15.07.2026 – 11:38 UhrLesedauer: 2 Min.
Seit Jahren brauchen auch Elektroautos eine grüne Umweltplakette. Nun will die Bundesregierung diese Regel für viele Fahrzeuge beenden – unter einer Bedingung.
Wer mit einem Elektroauto in eine Umweltzone in Innenstädten fährt, muss bislang dieselbe grüne Umweltplakette an der Windschutzscheibe haben wie Fahrer eines Benziners oder Diesels. Auch wenn sie ein E-Kennzeichen am Fahrzeug haben, das bereits den Antrieb ausweist.
Diese Doppelung will die Bundesregierung jetzt streichen. Im Rahmen ihres zweiten Entlastungskabinetts plant die schwarz-rote Koalition, Halter von Elektroautos mit E-Kennzeichen von der Pflicht zur Umweltplakette zu befreien. Künftig soll das E am Nummernschild ausreichen, um die Berechtigung für die Einfahrt in Umweltzonen nachzuweisen. Erste Pläne dafür waren bereits im Herbst 2025 bekannt geworden.
Die Regelung ist Teil eines größeren Pakets zum Bürokratieabbau. Nach Angaben aus Regierungskreisen sollen die Maßnahmen des Entlastungskabinetts Bürger und Unternehmen jährlich um rund 600 Millionen Euro entlasten.
Von der geplanten Erleichterung profitieren jedoch nicht alle Fahrer elektrifizierter Fahrzeuge. Besitzer reiner Elektroautos oder Plug-in-Hybride, die auf das freiwillige E-Kennzeichen verzichtet haben, müssten die Umweltplakette demnach weiterhin an der Windschutzscheibe anbringen.

Das bringt das E-Kennzeichen
Das E-Kennzeichen können Halter reiner Elektroautos beantragen. Auch bestimmte Plug-in-Hybride erfüllen die Voraussetzungen. Verpflichtend ist das Kennzeichen jedoch nicht. Je nach Kommune bringt es Vorteile wie kostenfreies Parken oder die Nutzung bestimmter Busspuren. Manche Halter verzichten aufgrund von langen Wunschkennzeichen oder weil sie keinen Mehrwert im Kennzeichen sehen, auf das „E“.
Dass auch Elektroautos bislang eine Umweltplakette benötigen, geht auf die „Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung“ zurück. Sie ordnet Fahrzeuge ohne Verbrennungsmotor der Schadstoffgruppe 4 zu. Damit gelten sie rechtlich als Fahrzeuge mit besonders geringen Emissionen und benötigen bislang ausnahmslos die grüne Plakette für Umweltzonen.
Die Umweltplakette wurde 2008 eingeführt, um die Luftqualität in Städten zu verbessern. Derzeit gibt es bundesweit 35 Umweltzonen, die teilweise mehrere Städte oder Gemeinden umfassen. In der Regel dürfen nur Fahrzeuge mit grüner Plakette einfahren. Wer ohne gültige Plakette unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld von 100 Euro rechnen. Erhältlich ist die Plakette bei Zulassungsstellen, Prüforganisationen wie TÜV oder Dekra sowie in vielen Werkstätten. Je nach Ausgabestelle kostet sie zwischen fünf und 20 Euro.













