Urteil aus Nürnberg
Felsbrocken trifft Wanderer – Gericht lehnt Klage ab
17.09.2026 – 20:53 UhrLesedauer: 1 Min.
Ein Mann wurde beim Wandern in der Fränkischen Schweiz von einem herabstürzenden Stein am Arm getroffen. Sein Anspruch auf Entschädigung scheitert nun vor Gericht.
Das Oberlandesgericht Nürnberg hat einem Wanderer kein Schmerzensgeld zugesprochen, der in der Fränkischen Schweiz von einem herabfallenden Felsbrocken am Arm getroffen worden war. Der Mann hatte mindestens 120.000 Euro von den Waldeigentümern und einer örtlichen Bergsportvereinigung gefordert. Das Gericht sah keine Verletzung von Sicherungspflichten.
Der Wanderer war der Ansicht, die Eigentümer hätten die Instabilität des Felsens erkennen und entsprechende Maßnahmen ergreifen müssen. Er verwies dabei auf „die besondere touristische Bedeutung des Steigs und der dortigen Felsformation“. Die Bergsportvereinigung zog er zur Verantwortung, weil sie den Weg markiert, mit Seilsicherungen ausgestattet und beworben hatte.
Nürnberger Gericht folgte der Argumentation nicht
Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Laut Bundeswaldgesetz gilt in Deutschland: Wer den Wald betritt, tut dies auf eigene Gefahr. Der herabstürzende Felsen sei ein naturgegebenes Risiko und damit eine waldtypische Gefahr gewesen, weshalb eine Haftung der Eigentümer ausscheide. Die Bergsportvereinigung wiederum trage nur Verantwortung für die von ihr selbst angebrachten Sicherungseinrichtungen. Dass eine solche den Unfall ausgelöst habe, sei nicht erkennbar.
Das Gericht bestätigte damit das Urteil der Vorinstanz. Nachdem es seinen Hinweisbeschluss veröffentlicht hatte, zog der Wanderer seine Berufung zurück.
