Neues Gesetz für schnelleres Bauen
Der Union gefällt das nicht
26.10.2026 – 16:45 UhrLesedauer: 3 Min.

Die Regierung will mit dem Gebäudetyp E das Bauen billiger machen. Doch der Union geht der Entwurf nicht weit genug.
Er soll das Bauen einfacher, schneller und günstiger machen: Der sogenannte Gebäudetyp E. Der Buchstabe E steht dabei für „einfach“. Bauherren sollen damit künftig auf Standards verzichten können, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen.
Das Justiz- und das Bauministerium haben dazu nun einen Gesetzentwurf vorgelegt – nachdem er sich monatelang verzögert hatte. Doch in der Union regt sich Skepsis: Der baupolitische Sprecher der Union, Jan-Marco Luczak, fordert umfangreiche Änderungen. Das könnte zu neuem Streit zwischen den Koalitionspartnern führen. Warum? Und was beinhaltet der Plan? Ein Überblick:
Das sieht der Plan vor
Der Gesetzentwurf sieht vor, das Bauvertragsrecht zu ändern – also die gesetzlichen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), die für die Errichtung von Bauwerken gelten. Künftig können sich die Beteiligten eines Bauprojekts darauf einigen, ein Gebäude als Gebäudetyp E zu errichten und damit auf gewisse Komfortstandards zu verzichten. Derzeit scheitert das oft an rechtlichen Unsicherheiten, weil Bauunternehmen und Bauträger fürchten, der Verzicht könne im Nachgang zu Rechtsstreitigkeiten führen.
Der Gesetzentwurf soll nun Rechtssicherheit schaffen. Wird vom Komfortstandard abgewichen, reicht laut Ministerium ein Hinweis in Textform, etwa per E-Mail. Eine Aufklärung über Folgen und Risiken sei nicht nötig. Pilotprojekte haben laut dem Justizministerium gezeigt, dass so die Bauwerkskosten um zehn bis 15 Prozent gesenkt werden könnten.
Der Entwurf sieht eine Verordnungsermächtigung für die Länder vor, damit diese bautechnische Mindeststandards festlegen können. Die Aufklärungspflichten gegenüber Mieterinnen und Mietern, Käuferinnen und Käufern seien zudem „schlank gehalten“, erklärte das Ministerium.
Das kritisiert die Union
CDU-Politiker Luczak reagierte verhalten. „Der Gebäudetyp E wird beim bezahlbaren Bauen nur dann ein Gamechanger, wenn er von der Praxis angenommen wird“, teilte Luczak mit. „Ich bin noch nicht überzeugt, dass das mit dem von der Justizministerin vorgeschlagenen neuen Vertragstyp gelingt.“ Denn der Gebäudetyp E müsse ausdrücklich vereinbart werden. „Wenn ich aber einen Vertrag vereinbare, der von den bisher üblichen Standards nach unten abweicht, drohen komplizierte Aufklärungsfragen, Dokumentationspflichten über eingesparte Kosten und am Ende Haftungsrisiken“, so Luczak weiter. „An diesen Hürden kann der Gebäudetyp E in der Praxis scheitern, das zeigen die Erfahrungen mit der aktuellen Rechtslage.“
Im Gesetzgebungsverfahren müsse nun sehr genau beleuchtet werden, ob es nicht besser wäre, einen gesetzlichen Basisstandard als neues „Normal“ zu setzen, forderte Luczak. Der Gebäudetyp E müsste dann nicht erst ausdrücklich vereinbart werden. „Das wäre aus meiner Sicht zielführend und praxistauglich“, so Luczak.
