Oktober 26, 2026 6:01 p.m. CET

Wohnungspolitik

Ministerium: Rechtliches Neuland bei Vergesellschaftungen

Aktualisiert am 26.10.2026 – 15:21 UhrLesedauer: 3 Min.

In Berlin fehlen Wohnungen und nicht nur dort. Doch kann das Land Wohnungskonzerne zwingen, sie abzugeben? Und könnte der Bund das Land daran hindern? (Archivbild) (Quelle: Sebastian Gollnow/dpa/dpa-bilder)

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt will hohe Hürden errichten für Vergesellschaftungen von Wohnungen, wie sie in Berlin geplant sind. Das könnte schwieriger sein als es aussehen mag.

Das von der Bundesregierung geplante Gesetz zur Erschwerung von Vergesellschaftungen wirft aus Sicht des Bundesjustizministeriums hochkomplexe Fragen auf. „Das ist verfassungsrechtliches Neuland und es stellen sich viele Fragen“, sagte ein Sprecher in Berlin. Er bezog sich damit sowohl auf die Berliner Pläne zur Vergesellschaftung von Wohnungen als auch die der Bundesregierung, das zu erschweren.

Justizministerium: Es gibt keinen Präzedenzfall

Die angestrebte Koalition von Linken, Grünen und SPD in Berlin plant, große private Wohnungsbestände zu vergesellschaften. Wie aus ihrem Sondierungspapier hervorgeht, wollen die Parteien in der Hauptstadt gegen private Wohnungskonzerne mit einem Bestand von mehr als 10.000 Wohnungen vorgehen. Sie planen dabei mit Entschädigungskosten von 16 Milliarden Euro, was unter dem Verkehrswert der Wohnungen liegen dürfte.

Es gebe keinen Präzedenzfall für eine Vergesellschaftung nach Artikel 15 des Grundgesetzes, auf den sich die Parteien in Berlin berufen wollen, betonte der Sprecher des Bundesjustizministeriums. Es gebe außerdem auch keinen Präzedenzfall für das von der Bundesregierung angestrebte Investitionssicherungsgesetz, das Hürden für einen solchen Schritt errichten soll.

Was Dobrindt plant

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte der „Bild“-Zeitung gesagt: „Wir werden in einem Investitionsschutzgesetz deutlich machen, dass willkürlicher linker Vergesellschaftungs-Fetisch mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist.“ Eckpunkte dafür sind laut Bundesregierung jetzt fertig, Details wurden der Deutschen Presse-Agentur in Berlin bestätigt.

Unter anderem soll demnach eine Vergesellschaftung zum Beispiel von Mietwohnungen nur dann überhaupt möglich sein, wenn man eine zwingende Notwendigkeit nachweist. Eine Landesregierung müsste dann beweisen, dass sie alle anderen Mittel, also Investitionen in und Förderung von Wohnungsbau, vollumfänglich ausgeschöpft hat und ihr nichts anderes übrig bleibt. Wenn enteignet werde, müsse eine Entschädigung „unmittelbar in Geld“ und vor allem zum Verkehrswert erfolgen, der durch ein Gutachten ermittelt wird.

Kein Zeitplan

Innerhalb der Bundesregierung sollen Justiz-, Bau- und Innenministerium einen Gesetzentwurf erarbeiten. Einen Zeitplan, wann die Pläne ins Kabinett sollen, nannte ein Sprecher des Innenministeriums auf Nachfrage nicht. Details würden weiterhin innerhalb der Regierung abgestimmt.

Die Koalition aus CDU, CSU und SPD auf Bundesebene hatte in ihrem Koalitionsausschuss Anfang Juli vereinbart: „Um den privaten Wohnungsbau nicht zu gefährden, wird durch Bundesgesetz geregelt, dass die Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene nicht mehr möglich ist.“

Pauschal-Verbot wäre laut Ministerium nicht möglich

Am Zustandekommen dieses Beschlusses sei das Justizministerium nicht beteiligt gewesen, unterstrich dessen Sprecher. Er machte deutlich, dass der Bund Vergesellschaftungen nicht pauschal untersagen könne. „Ein reines bundesgesetzliches Sperrgesetz in dem Sinne „Vergesellschaftung von Wohnraum ist im Bundesgebiet unzulässig“ oder dergleichen, das wäre evident mit der Verfassung nicht vereinbar.“

Ein solches Gesetz könne der Bund nicht erlassen und das Justizministerium würde sich daran auch nicht beteiligen, betonte er. Die von Dobrindt skizzierten Eckpunkte sehen dies allerdings nicht vor, sondern Bedingungen für Vergesellschaftungen.

Warum ein SPD-Politiker rechtliche Zweifel hat

Der Berichterstatter für Mietrecht der SPD-Bundestagsfraktion, Hakan Demir, hat dennoch rechtliche Bedenken, was das geplante Bundesgesetz angeht. „Wenn Dobrindt Vergesellschaftungen tatsächlich verfassungskonform unterbinden will, dann soll er den regulären Weg gehen: das Grundgesetz ändern“, sagte der dem „Tagesspiegel“. Dafür fehle aber die nötige Zweidrittelmehrheit im Bundestag.

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