Oktober 22, 2026 1:25 a.m. CEST

Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik soll Artikel 15 des Grundgesetzes angewendet werden. Ex-Bundesjustizminister Marco Buschmann warnt vor massiver Verunsicherung für Investoren und Folgen für den Wohnungsmarkt.

Schon im Juli hatte Kanzler Friedrich Merz angekündigt, ein Gesetz gegen Vergesellschaftungen von Wohnraum vorzulegen. Nun ist es drei Monate später, ein Gesetz scheint noch in weiter Ferne zu sein. Dafür werden die Pläne der Vergesellschaftungsbefürworter konkreter: Die Berliner Landesverbände von Linken, Grünen und SPD haben sich darauf geeinigt, knapp 160.000 Wohnungen großer Konzerne zu vergesellschaften.

„Ein Tabubruch, der große Verunsicherung auslöst“, kritisiert Marco Buschmann, Ex-Justizminister, FDP-Politiker und Jurist. Er fordert die Bundesregierung auf, schnell ein Gesetz vorzulegen. Wie das aussehen kann und warum er die Vergesellschaftungspläne für verfassungswidrig hält, erklärt er im Interview.

t-online: Herr Buschmann, Sie halten die in Berlin angestrebte Vergesellschaftung für verfassungswidrig. Wieso?

Marco Buschmann: Es gibt zahlreiche Gründe. Zwei drängen sich besonders auf. Erstens: Die geplante Entschädigung ist zu niedrig. Elif Eralp hat verkündet, man wolle 160.000 Wohnungen vergesellschaften. Dafür möchte man laut Sondierungspapier maximal 16 Milliarden Euro Entschädigung zahlen. Das sind 100.000 Euro pro Wohneinheit. Wenn wir im Schnitt von 65 Quadratmeter pro Wohnung ausgehen, sind das gut 1.500 Euro pro Quadratmeter. Normalerweise zahlt man in Berlin je nach Lage und Ausstattung im Bestand für einen Quadratmeter Mietwohnung irgendwas zwischen 3.500 und 6.000 Euro. Jetzt ist die Frage, warum ist das verfassungswidrig?

Das Grundgesetz sagt: Wer enteignet oder vergesellschaftet, muss entschädigen. Das bedeutet, es muss einen Ausgleich für den erlittenen Schaden geben. Für Enteignungen legt man in Deutschland generell den Verkehrswert für die Entschädigung zugrunde. Das ist der Preis, den man aufbringen muss, um etwas Vergleichbares zu kaufen, das einem vom Staat weggenommen wurde. Manche behaupten, es könnte auch etwas weniger sein. Zahlt man aber nicht einmal die Hälfte des Marktpreises, ist das keine Entschädigung, wie sie das Grundgesetz vorsieht. Dafür muss man kein Jurist sein. Das sagt schon der gesunde Menschenverstand.

(Quelle: Thomas Trutschel/t-online)

Zur Person

Marco Buschmann, Jahrgang 1977, war unter Kanzler Olaf Scholz bis zum Koalitionsbruch im November 2024 Justizminister. Gemeinsam mit weiteren FDP-Politikern verließ er damals die Regierung, seinen Posten übernahm Ex-Parteikollege Volker Wissing. Buschmann stammt aus Gelsenkirchen, ist promovierter Jurist und ist seit Februar wieder bei seinem früheren Arbeitgeber, der US-Kanzlei White & Case, als Rechtsanwalt als tätig.

Was ist der zweite Grund?

Linke, SPD und Grüne sagen, sie wollen nur den Bestand großer Wohnungsunternehmen vergesellschaften. Was groß meint, ist aber permanent etwas anderes. Mal hieß es, groß in diesem Sinne seien Unternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen. Nun hat man sich auf mehr als 10.000 Wohnungen geeinigt. Eine Begründung dafür aber bleibt aus. Es liegt der Verdacht nahe, dass das eine völlig willkürlich gezogene Grenze ist. Das aber widerspricht Artikel 3 des Grundgesetzes, nach dem gleiche Sachverhalte nicht einfach willkürlich unterschiedlich behandelt werden dürfen.

Es gibt noch weitere Sonderregeln, wie etwa, dass die Vergesellschaftung nicht für Wohnungen gelten soll, die ab 2021 fertiggestellt wurden. Das soll laut SPD-Verhandler Krach den Investoren mehr Sicherheit geben.

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