„Systematische Kampagne“
Linke zieht gegen Reiche vors Bundesverfassungsgericht
05.10.2026 – 11:34 UhrLesedauer: 3 Min.
Die Linke stellt einen Eilantrag gegen Katherina Reiche beim Verfassungsgericht. Die AfD war in einem ahnlichen Fall gegen eine prominente CDU-Politikerin erfolgreich.
Die Linke hat beim Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag gegen Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) gestellt. Grund für den Eilantrag: ein Instagram-Video des Ministeriums nach dem Wahlsieg der Linken in Berlin. In den Ausschnitten einer Rede vom 23. September warnt Reiche, es sei gefährlich für die Hauptstadt und den Investitionsstandort Deutschland, dass eine Partei über Enteignung spreche und dies in ihr Programm schreibe. Sie beschreibt die Berliner Linke darin außerdem als eine Partei, die „Antisemitismus offen lebt, die den Juden in dieser Stadt Angst macht“.
Die Linke sieht in dem Beitrag das staatliche Neutralitätsgebot verletzt.
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Die Partei hatte Reiche über einen Anwalt aufgefordert, das Video bis zum 29. September zu entfernen. Das Video stand am Sonntagabend aber weiter online auf dem Instagram-Account des Ministeriums. Nun soll das Bundesverfassungsgericht die Löschung durchsetzen.
Die Linke sieht durch das Video ihr Recht auf gleichberechtigte Teilnahme am politischen Wettbewerb verletzt. Reiche habe sich rechtswidrig in ihrer Position als Bundeswirtschaftsministerin „einseitig und parteipolitisch“ geäußert und sei „Teil einer systematischen Kampagne“ der CDU gegen die Linke, wie es in dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung heißt. Darüber berichtete zuerst das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).
AfD siegte gegen Kanzlerin Angela Merkel
In der Regierungszeit von Kanzlerin Angela Merkel zog die AfD gegen das Bundeskanzleramt vor das Bundesverfassungsgericht. Merkel hatte sich 2020 auf einer Reise in Südafrika in die Debatte um die Wahl des FDP-Manns Thomas Kemmerich mit AfD-Stimmen zum Ministerpräsident von Thüringen eingeschaltet. Kemmerich war nach wenigen Stunden zurückgetreten. Das Verfassungsgericht gab der AfD recht und urteilte 2022: „Für den Bundeskanzler gelten die Maßgaben zur Abgrenzung des Handelns in amtlicher Funktion von der nicht amtsbezogenen Teilnahme am politischen Wettbewerb grundsätzlich in gleicher Weise wie für die sonstigen Mitglieder der Bundesregierung.
Ein Ministeriumssprecher wollte während des laufenden Verfahrens keine weitere Stellungnahme abgeben. Er teilte lediglich mit: „Der Beitrag ist die Verlängerung einer Rede vor Familienunternehmern und bezieht sich eindeutig auf die Auswirkungen auf und Gefährdung des Wirtschaftsstandorts Deutschland.“ Der Titel des Clips auf Instagram laute „Wirtschafts- und Investitionsstandort stark machen“.















