Antisemitismusvorwurf
Linken-Eilantrag gegen Katherina Reiche erfolgreich
Aktualisiert am 15.10.2026 – 18:19 UhrLesedauer: 3 Min.
Ein Instagram-Video bringt Ministerin Reiche in Bedrängnis. Nun verliert sie vor Gericht.
Im Streit über ein Instagram-Video von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hat die Linke am Bundesverfassungsgericht einen Erfolg erzielt. Die Ministerin muss das auf dem Instagram-Account des Ministeriums veröffentlichte Video zunächst entfernen, entschied das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe. Es gab damit einem Eilantrag der Linken statt.
Es geht um ein Video auf dem Instagram-Account des Ministeriums mit Ausschnitten einer Rede vom 23. September – wenige Tage nach dem Wahlsieg der Linken in Berlin. Reiche warnt darin, es sei gefährlich für die Hauptstadt und den Investitionsstandort Deutschland, dass eine Partei über Enteignung spreche und dies in ihr Programm schreibe, dass sie Antisemitismus offen lebe und den Juden in dieser Stadt Angst mache.
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Die Linke hatte die Ministerin per Anwalt aufgefordert, das Video bis zum 29. September zu entfernen. Das geschah allerdings nicht. Die Partei wandte sich mit einer Organklage und einem Eilantrag an das Bundesverfassungsgericht. Letzterer hatte nun Erfolg. Reiche muss das Video bis zu einer Entscheidung über die Organklage in der Hauptsache – längstens aber für die Dauer von sechs Monaten – löschen, entschied der Zweite Senat in Karlsruhe.
Linke: Reiche hat Neutralitätsgebot missachtet
Erginge die einstweilige Anordnung nicht, hätte die Organklage später aber Erfolg, drohe der Linken durch die fortwährende Verbreitung womöglich ein „schwerer irreparabler Nachteil mit Blick auf ihr Recht auf gleichberechtigte Teilnahme am politischen Wettbewerb“, begründeten die Richterinnen und Richter ihre Entscheidung. Das gelte insbesondere vor dem Hintergrund der laufenden Gespräche zur Regierungsbildung in Berlin.
Sollte die Organklage hingegen später keinen Erfolg haben, sei Reiche an einer Wiederholung der Äußerungen dann nicht gehindert. Außerdem könne sie sich während des laufenden Verfahrens als Parteipolitikerin oder Privatperson im Rahmen der Meinungsfreiheit äußern. Die Klärung der Frage, ob die strittigen Äußerungen verfassungsgemäß sind, bleibe dem Hauptsacheverfahren vorbehalten. Die Entscheidung der Richter erging mit 6:2 Stimmen.
In dem Antrag der Linken hieß es, Reiche habe das Neutralitätsgebot für Staatsorgane missachtet und die Linke in ihrem Recht auf gleichberechtigte Teilnahme am politischen Wettbewerb verletzt. Als Wirtschaftsministerin habe sie sich rechtswidrig „einseitig und parteipolitisch“ geäußert und sei „Teil einer systematischen Kampagne“ der CDU gegen die Linke.
Reiches Anwälte verteidigen ihre Aussagen
Ein Ministeriumssprecher hatte während des laufenden Verfahrens keine weitere Stellungnahme abgeben wollen und lediglich mitgeteilt, der Beitrag sei die Verlängerung einer Rede vor Familienunternehmern und beziehe sich eindeutig auf die Auswirkungen auf den und die Gefährdung des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Der Titel des Clips auf Instagram laute „Wirtschafts- und Investitionsstandort stark machen“.
