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Privat oder gesetzlich

Das sollten Sie über Ihre Krankenversicherung wissen


Aktualisiert am 10.10.2025 – 07:26 UhrLesedauer: 4 Min.

Frage des Alters: Junge Menschen profitieren meist von privaten Krankenversicherungen. Im Alter wird es dagegen teuer (Symbolbild). (Quelle: Jochen Tack/imago-images-bilder)

In Deutschland muss jeder Bürger eine Krankenversicherung haben. Gesetzlich oder privat. Gratis gibt es die Absicherung aber nicht. t-online klärt die wichtigsten Fragen.

Ob alt oder jung, angestellt oder selbständig, arbeitsunfähig oder arbeitssuchend – in Deutschland muss jeder Mensch krankenversichert sein. Das ist wichtig zu wissen, da Nicht-Versicherte gegebenenfalls die Zeit nachbezahlen müssen, in denen sie offiziell keiner Versicherung angehört haben.

Egal, in welcher Lebenssituation Sie sich befinden: Wenn Ihr Versichertenstatus unklar ist, sollten Sie stets zeitnah mit Ihrer Krankenversicherung sprechen und alle Änderungen umgehend mitteilen.

Die Pflicht, eine Krankenversicherung abzuschließen, gilt für alle Menschen, die in Deutschland ihren Wohnsitz haben. Zusätzlich gilt für viele Versicherte die so genannte Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Diese Personengruppen müssen in die gesetzliche Krankenkasse und können nicht einfach auf Wunsch in eine private Versicherung wechseln.

Arbeitnehmer, die monatlich weniger als 5.362,50 Euro brutto verdienen, sind Pflichtmitglieder der gesetzlichen Krankenkasse. Auf das Jahr gerechnet liegt die sogenannte Versicherungspflichtgrenze, auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt, bei 64.350 Euro (Stand 2021).

Ebenfalls pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenkasse sind Rentnerinnen und Rentner, die während der zweiten Hälfte ihres Berufslebens mindestens 90 Prozent der Zeit in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren. Auch Bezieher von Arbeitslosengeld I, Künstler und Publizisten, die in der Künstlersozialkasse sind und Praktikanten im Pflichtpraktikum sind in der GKV pflichtversichert.

Menschen, die vorher privat versichert waren, können sich teilweise von der Versicherungspflicht befreien lassen und in der privaten Krankenversicherung bleiben. Privat versichern können sich Beamte, Selbständige und Freiberufler – außer sie entscheiden sich dafür, sich freiwillig gesetzlich zu versichern.

In der gesetzlichen Krankenkasse wird jedes Mitglied ohne Risikoprüfung versichert. Die Höhe der Beiträge orientiert sich prozentual an der Höhe des Einkommens. Menschen mit Vorerkrankungen zahlen also nicht mehr als gesunde Menschen. Im Umkehrschluss profitieren gesunde Menschen aber auch nicht davon, dass sie seltener zum Arzt gehen als andere Versicherte.

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung handelt es sich um ein Solidarsystem – genau deshalb ist es auch nicht ganz einfach von der privaten Versicherung wieder in die gesetzliche Versicherung zurückzukehren. Damit soll ausgeschlossen werden, dass jemand beispielsweise in jungen Jahren eine günstige private Krankenversicherung abschließt und dann mit steigenden Beiträgen in das System der gesetzlichen Kassen wechselt.

Ein besonderer Vorteil der gesetzlichen Kassen ist die Familienversicherung. Sie erlaubt es, Ehepartner mit geringem Einkommen und Kinder zu versichern, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen. Studenten müssen sich zu Beginn ihres Studiums entscheiden, ob sie gesetzlich oder privat versichert sein wollen.

Ein Nachteil für gesetzlich Krankenversicherte: Sie müssen teils länger auf einen Arzttermin warten. Zusatzleistungen wie Chefarztbehandlung oder Einzelzimmer lassen sich aber auf Wunsch durch eine private Zusatzversicherung abdecken.

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