Abstimmung im Kabinett
Regierung will höhere Sozialbeiträge für Gutverdienende beschließen
08.10.2025 – 09:02 UhrLesedauer: 2 Min.
Die Koalition stimmt über höhere Beitragsbemessungsgrenzen ab. Damit steigen für viele Beschäftigte die Zahlungen an Renten- und Krankenversicherung.
Die Bundesregierung will an diesem Mittwoch über eine Verordnung von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) abstimmen, mit der die Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozialversicherungen steigen sollen. Wie die „Bild“-Zeitung berichtet, soll der Beschluss in der regulären Kabinettssitzung ohne weitere Diskussion erfolgen. Alle Ressorts hätten der Anpassung bereits vorab zugestimmt.
Mit dem Kabinettsbeschluss tritt die sogenannte Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung automatisch in Kraft. Eine Zustimmung des Bundestags ist nicht erforderlich. Die Verordnung regelt jedes Jahr neu, bis zu welchem Einkommen Beiträge in die Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden müssen.
Für 2026 sind folgende Werte geplant:
Damit steigen auch die maximalen Sozialabgaben für Gutverdienende. In der Rentenversicherung etwa liegt der Höchstbeitrag künftig bei rund 1.572 Euro im Monat (2025: 1.497 Euro). Auch in der Krankenversicherung werden die monatlichen Höchstbeiträge voraussichtlich um rund 50 Euro zunehmen.
Zustimmung erhält der Entwurf laut dem Bericht aus allen Regierungsressorts. Kritik kommt jedoch aus den Reihen der CDU. Gitta Connemann, Staatssekretärin im Bundeswirtschaftsministerium, bezeichnete die Erhöhung demnach als „fatal für den Wirtschaftsstandort“. Sie treffe „den Mittelstand ins Mark“, weil die Lohnnebenkosten weiter stiegen.
Die Beitragsbemessungsgrenze ist ein zentrales Instrument der Sozialversicherung. Sie sorgt dafür, dass die Beiträge an die allgemeine Einkommensentwicklung angepasst bleiben. Während Beschäftigte mit sehr hohen Einkommen dadurch stärker belastet werden, profitieren Durchschnittsverdiener in der Regel von stabilen Beitragssätzen.
Neben den Beitragsbemessungsgrenzen wird auch die sogenannte Versicherungspflichtgrenze angepasst. Sie entscheidet, ab welchem Einkommen Beschäftigte von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln können. 2026 soll sie bei 6.450 Euro im Monat liegen (2025: 6.150 Euro).















