Frag t-online
Steuererklärung: Kann ich sie als Rentner selbst machen?
02.09.2025 – 07:28 UhrLesedauer: 2 Min.
Player wird geladen
Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute geht es um die Steuererklärung für Rentner.
Wer als Rentner mehr als den Steuergrundfreibetrag bekommt, muss eine Steuererklärung abgeben. Ein t-online-Leser wandte sich mit seinem Fall an die Redaktion. Neben der gesetzlichen Rente bezieht er auch eine Betriebsrente der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) und eine Hinterbliebenenversorgung, also die Betriebsrente seiner verstorbenen Frau.
Aus Sorge, nicht alle Einkünfte richtig zusammenzutragen, beauftragte er bis dato einen Steuerberater. „Doch der stellt mir stets mehrere Hundert Euro in Rechnung. Kann ich die Steuererklärung einfach selbst machen?“
Melanie Holz, Steuerexpertin bei Wiso Steuer, kann die Sorge verstehen: „Wenn Sie neben der gesetzlichen Rente auch eine Betriebsrente aus dem öffentlichen Dienst und eine Hinterbliebenenversorgung erhalten, wirkt die Steuererklärung zunächst aufwendig. Tatsächlich können Sie Ihre Steuererklärung aber wahrscheinlich mit wenig Aufwand erledigen.“
Denn: „Viele Daten liegen dem Finanzamt schon vor. Sowohl die gesetzliche Rente als auch die Betriebsrente und die Hinterbliebenenversorgung werden dem Finanzamt automatisch übermittelt“, so Holz. Sofern Sie Ihre Steuererklärung elektronisch über eine Steuersoftware erstellen, werden die Daten sogar automatisch übernommen. Möglich macht das der sogenannte Belegabruf.
Um den Belegabruf zu nutzen, müssen Sie sich einmalig beim Steuerportal der deutschen Finanzverwaltung „Elster“ registrieren. Dazu brauchen Sie Ihre Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) und eine E-Mail-Adresse. Wo Sie Ihre Steuer-ID finden. Innerhalb von zwei Wochen erhalten Sie dann einen Aktivierungscode per Post vom Finanzamt und können die Registrierung abschließen. Alternativ ist auch eine Registrierung über die Elster-Secure-App und den digitalen Personalausweis möglich.
Anschließend müssen Sie dem Belegabruf einmalig zustimmen. Für die Steuererklärung selbst können Sie dann entweder Elster oder eine andere Steuersoftware nutzen.
Auch wenn vieles in der Onlinemaske vorausgefüllt ist: „Ganz ohne eigenes Zutun geht es bei der Steuererklärung am Ende dennoch nicht“, sagt Holz. Denn manche Angaben fehlen oder anders gesagt: Manches können und sollten Sie als Rentner zusätzlich absetzen, um Ihre Steuerlast zu reduzieren.














