Rückzug in Brandenburg
Juli Zeh gibt Amt als Verfassungsrichterin auf
Aktualisiert am 28.10.2026 – 14:41 UhrLesedauer: 2 Min.
Juli Zeh ist mehr als eine erfolgreiche Autorin. Die Rechtswissenschaftlerin wird auch für höchste Ämter gehandelt. Nun gibt sie ein wichtiges Amt ab.
Die Schriftstellerin und Juristin Juli Zeh hat ihr Amt als Verfassungsrichterin in Brandenburg vorzeitig niedergelegt. Sie habe um ihre Entlassung aus dem Amt gebeten und dies mit der „hohen Arbeitsbelastung durch berufliche Verpflichtungen“ begründet, teilte der Landtag in Potsdam mit. Zuvor hatte die „Märkische Allgemeine Zeitung“ berichtet.
Zeh war seit 2019 ehrenamtliche Verfassungsrichterin. Ihre Amtszeit sollte regulär bis 2029 dauern. Die 52 Jahre alte Erfolgsautorin, die in Brandenburg lebt, veröffentlichte vor Kurzem ihren neuen Roman „Pony Show“.
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Zeh ist die Tochter des renommierten Juristen Wolfgang Zeh, Verfasser mehrerer Standardwerke über den Deutschen Bundestag. Die Erfolgsautorin war auch für die Nachfolge von Frank-Walter Steinmeier im Bundespräsidentenamt gehandelt worden. Die Mutter zweier Kinder hatte das aber wegen der familiären Situation zumindest zum „jetzigen Zeitpunkt“ abgelehnt. Nun zieht sie sich auch von ihrem Amt in Potsdam zurück.
Parlament befindet über Nachfolge
In einem Schreiben an Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke bedauerte Zeh, dass sie nicht mehr das notwendige zeitliche Engagement für das Ehrenamt aufbringen könne, wie der Landtag mitteilte. Das Parlament muss nun über eine Nachfolge entscheiden.
Zeh, die am Gericht unter ihrem bürgerlichen Namen Julia Finck geführt wird, hat Rechtswissenschaften studiert, ist Mitglied der SPD und war von den Sozialdemokraten als Verfassungsrichterin vorgeschlagen worden. 2019 hatte die Autorin über ihr Amt gesagt: „Als Verfassungspatriotin ist es mir eine Herzensangelegenheit, dem Rechtsstaat auf diese Weise zu dienen.“

Das Landesverfassungsgericht – ein Gremium mit neun Mitgliedern mit Sitz in Potsdam – überwacht die Einhaltung der Verfassung des Landes Brandenburg. Die Amtszeit dauert regulär zehn Jahre. Dem Gericht können auch Laienrichter angehören.
Das Verfassungsgericht wird seine Arbeit zunächst mit acht Richterinnen und Richtern fortsetzen, wie die Geschäftsleiterin des Gerichts, Rena Schuncke, auf Anfrage mitteilte. Derzeit seien dort 95 Verfahren anhängig.
Die Richterinnen und Richter werden vom Landtag mit Zweidrittelmehrheit gewählt. Das Parlament muss sich mit neuen Kandidaten für das Gremium befassen. Im Jahr 2029 endet die Amtszeit mehrerer Verfassungsrichter, wie der Vorsitzende des Gerichts, Markus Möller, im September sagte.















