In den betroffenen Gebieten findet in der Regel kein Ersatzunterricht in den Gebäuden statt.
Aktuell gibt es im nördlichsten Bundesland noch keine landesweite Schließung. Experten halten regionale Ausfälle jedoch für sehr wahrscheinlich. Grund hierfür sind die anhaltend starken Schneeverwehungen sowie die aktuelle Sturmflutwarnung für die Ostseeküste. Eltern werden gebeten, auf lokale Durchsagen und die Informationen ihrer jeweiligen Schule zu achten.
Auch in Bayern wurde auf die Extremwetterlage reagiert – es kommt deswegen in Teilen des Freistaats zu Schulschließungen. In einer kurzen Mitteilung auf einem Meldeportal des bayerischen Kultusministeriums wurde die „aktuelle Glatteisgefahr“ als Grund genannt.
Ob der Unterricht wegen des Wetters ganz oder teilweise entfällt, entscheiden entweder das Bundesland für alle Schulen oder die Landkreise und kreisfreien Städte. Damit die aktuelle Wetterlage berücksichtigt wird, fällt die Entscheidung meist erst am Vorabend oder in den frühen Morgenstunden. Eine feste Frist, bis wann Schulen oder Kommunen informieren müssen, gibt es nicht.
Ordnen Kommunen einen Unterrichtsausfall an, steht nach Angaben des Kultusministeriums die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler im Vordergrund – insbesondere auf dem Schulweg und bei der Schülerbeförderung.
Ja. Bis einschließlich zur zehnten Klasse können Eltern ihre Kinder auch dann zu Hause behalten oder früher abholen, wenn kein Unterrichtsausfall angeordnet wurde. Voraussetzung ist, dass sie wegen extremer Witterung eine unzumutbare Gefahr auf dem Schulweg befürchten.
Wird die Schule oder der Kindergarten wetterbedingt geschlossen und gibt es keine andere Betreuungsmöglichkeit, dürfen Eltern in der Regel zu Hause bleiben und haben zumindest für einige Tage Anspruch auf Lohnfortzahlung. Allerdings können Arbeits- oder Tarifverträge diese Regelung ausschließen. In diesem Fall müssen Beschäftigte Überstunden abbauen oder Urlaub nehmen, um ihre Kinder zu betreuen.
