Der Beispiel-Arbeitnehmer hat immer durchschnittlich verdient und bekommt 2025 4.208 Euro brutto im Monat. Anders als die Besserverdienerin erfüllt er die Voraussetzungen für eine Rente für besonders langjährig Versicherte. Das bedeutet, er kann als 1961 Geborener im November 2025 mit 64 Jahren und sechs Monaten eine Frührente ohne Abschläge beziehen (siehe Tabelle oben). Seine Nettorente beträgt dann 1.553 Euro im Monat.
Für ihn zeigt die Rechnung der „Finanztest“-Experten: Kombiniert er Arbeit und Rente, kommt er 2026 auf ein monatliches Einkommen von 3.889 Euro aus Weiterarbeit und Rente. Das sind netto 1.161 Euro mehr, als wenn er nur Gehalt und keine Rente bekäme. Erreicht er die Regelaltersgrenze ist seine vorzeitig bezogene Rente zudem höher als bei einem regulären Rentenbeginn.
Dass die Altersrente später sogar höher ausfällt, liegt nach Angaben der Experten an zwei Faktoren: Dank seiner 45 Beitragsjahre und der Möglichkeit, abschlagsfrei in Frührente zu gehen, schmälert sich seine reguläre Rente nicht. Und mit dem Hinzuverdienst sichert er sich noch die gleiche Anzahl Rentenanwartschaften, als würde er ohne Rente weiterarbeiten. Zudem bringt ihm die Frührente steuerliche Vorteile.
Weil sein Renteneintritt durch den vorzeitigen Rentenbezug zwei Jahre früher liegt, stellt er sich steuerlich besser als bei einer Regelaltersrente. „Sein steuerpflichtiger Rentenanteil ist 1 Prozentpunkt niedriger, er steigt mit jedem Jahr, den Versicherte später in Rente gehen“, so die Experten der Stiftung Warentest.
Der Rentenfreibetrag stellt sicher, dass Rentner nur auf einen Teil ihrer Rente Steuern zahlen müssen. Für den Beispiel-Frührentner liegt er im Jahr 2025 bei 16,5 Prozent. Würde er erst zwei Jahre später in Rente gehen, läge er nur noch bei 15,5 Prozent – 84,5 Prozent der Rente wären dann steuerpflichtig. Bis zum Jahr 2058 sollen Neurentner 100 Prozent ihrer Bezüge versteuern. Das verfügbare Einkommen fällt dann mit 1.613 Euro um 5 Euro höher aus als bei regulärem Rentenbeginn.














