Es gibt Ausnahmen
Heiraten, ohne Witwenrente zu verlieren – ist das möglich?
Aktualisiert am 12.09.2025 – 13:13 UhrLesedauer: 1 Min.
Wer als Hinterbliebener heiratet, verliert seinen Anspruch auf Witwenrente. Doch es gibt eine Ausnahme – und die Möglichkeit, die Rente zurückzubekommen.
Die Regel ist klar und deutlich: „Wenn Witwen oder Witwer wieder heiraten, verlieren sie den Anspruch auf ihre Hinterbliebenenrente“, heißt es auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung. Doch es gibt einen Fall, in dem das nicht passiert.
Heiraten Verwitwete erneut, aber nur rein kirchlich, hat das keine rechtlichen Auswirkungen. Ihr Anspruch auf Witwenrente bleibt also bestehen. Erst wenn Sie standesamtlich heiraten, verlieren Sie die Hinterbliebenenrente aus der früheren Ehe. Eine kirchliche Trauung ohne vorherige standesamtliche Eheschließung ist in Deutschland seit 2009 möglich.
Heiraten Sie nach dem Tod Ihres ersten Partners wieder standesamtlich, entfällt zwar die Witwenrente, Sie können aber eine Rentenabfindung erhalten. Diese ist 24-mal so hoch wie die monatliche Hinterbliebenenrente. Als Berechnungsgrundlage dient die durchschnittliche Witwenrente der vergangenen zwölf Monate. Sie erhalten die Rentenabfindung, sobald Sie der Rentenversicherung die neue Heiratsurkunde vorgelegt haben.
Eine weitere Besonderheit: Wird Ihre neue standesamtliche Ehe geschieden oder stirbt Ihr neuer Partner, kann Ihre frühere Witwenrente wieder gezahlt werden. Dafür müssen Sie einen neuen Rentenantrag stellen. Sollten Sie aus der zweiten Ehe ebenfalls eine Witwenrente beziehen oder Unterhaltsansprüche haben, werden diese allerdings verrechnet.
