Familienfinanzen
Kinderzuschlag beantragen: Wann habe ich Anspruch?
Aktualisiert am 09.09.2025 – 07:14 UhrLesedauer: 2 Min.
Der Kinderzuschlag soll Familien mit geringem Einkommen entlasten. Ein Rechner hilft, den Anspruch zu prüfen. Doch welche Voraussetzungen gelten?
Der Kinderzuschlag (KiZ) ist eine Leistung für Eltern, die zwar genug verdienen, um den eigenen Lebensunterhalt zu decken, aber nicht ausreichend, um zusätzlich für ihre Kinder zu sorgen. Er wird monatlich ausgezahlt und ergänzt das Kindergeld. Es ist aber eine andere Leistung als das Bürgergeld, das nicht zusammen mit dem Kinderzuschlag gezahlt werden kann.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) stellt online einen Kinderzuschlagsrechner bereit. Mit diesem digitalen Tool können Familien unverbindlich prüfen, ob ein Anspruch besteht. Der Rechner berücksichtigt dabei:
Nach Eingabe aller Daten erhalten Familien eine erste Einschätzung, ob und in welcher Höhe Kinderzuschlag möglich ist.
Familie Müller hat zwei Kinder im Alter von sechs und neun Jahren. Beide Elternteile arbeiten in Teilzeit und erzielen zusammen ein monatliches Nettoeinkommen von 2.100 Euro. Die Warmmiete für die Wohnung beträgt 900 Euro.
Im Kinderzuschlagsrechner gibt Familie Müller alle Daten ein. Das Ergebnis: Sie hat Anspruch auf rund 300 Euro Kinderzuschlag pro Monat zusätzlich zum Kindergeld. Damit wird das Familieneinkommen deutlich aufgestockt, ohne, dass Bürgergeld beantragt werden muss.
Für den Bezug des Kinderzuschlags gelten bestimmte Bedingungen:
Der Kinderzuschlag kann bei der zuständigen Familienkasse beantragt werden. Der Kinderzuschlagsrechner liefert nur eine unverbindliche Vorabprüfung, ersetzt aber keinen Antrag. Erst durch die offizielle Prüfung der Familienkasse wird festgelegt, ob und in welcher Höhe der Zuschlag ausgezahlt wird.















