Die Bundesregierung möchte, dass mehr Menschen eine Betriebsrente abschließen. Doch es ist nicht der erste Reformversuch. Ein Experte erklärt, ob es diesmal gelingen kann.
Die Rente fußt in Deutschland auf drei Säulen: der gesetzlichen Absicherung, der privaten Vorsorge und der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Allerdings stagniert die Verbreitung der bAV seit Jahren, eine Ausnahme bildet nur der öffentliche Dienst. Nur etwa jeder zweite Beschäftigte sorgte Ende 2023 mithilfe des Arbeitgebers für den Ruhestand vor.
Um die Zahlen zu steigern, hat die Regierung in der vergangenen Woche einen Gesetzesentwurf im Kabinett verabschiedet: das sogenannte Betriebsrentenstärkungsgesetz II. Es ist nach 2018 bereits der zweite Anlauf, bei der betrieblichen Altersvorsorge voranzukommen. Kann der Durchbruch diesmal gelingen?
Moritz Schumann, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Versicherungsverbandes GDV, erklärt im Interview mit t-online, was die geplante Reform tatsächlich bewirken kann, welche Schwachstellen sie noch hat und warum er nichts von einer Betriebsrentenpflicht hält.
t-online: Herr Schumann, die Bundesregierung bringt erneut ein Betriebsrentengesetz auf den Weg. Warum braucht es schon wieder eine Reform?
Moritz Schumann: Weil sich seit 2018 viel verändert hat. Jetzt geht es darum, Schwachstellen anzugehen: Die Betriebsrente kommt bislang bei Geringverdienern und in kleinen und mittleren Unternehmen kaum voran. Genau dort liegt das größte Potenzial. Es ist doch gut, Gesetze regelmäßig zu prüfen und nachzubessern. Sonst passiert, was wir bei der Riester-Rente erlebt haben: Sie wurde 20 Jahre lang nicht reformiert.
Ein zentrales Element im neuen Gesetz ist die Möglichkeit, eine Betriebsrente mit „Opting-out“ anzubieten. Das heißt: Arbeitnehmer sind erst einmal verpflichtend dabei, müssen ansonsten aktiv widersprechen. Kann das funktionieren?
Die „doppelte Freiwilligkeit“ ist sinnvoll. Der Arbeitgeber kann die Belegschaft automatisch einbinden, der Arbeitnehmer kann jederzeit widersprechen. Aus anderen Ländern gibt es Studien, die belegen, dass dieses sogenannte Nudging, also das leichte „Anstupsen“, die Verbreitung der Altersvorsorge deutlich verbessert. Das kann funktionieren. Die Einschränkung auf Unternehmen ohne Tarifvertrag nimmt dem sinnvollen Opting-out aber viel Wind aus den Segeln.
Sie meinen, nur kleine und mittlere Unternehmen dürfen „Opting-out“-Modelle anbieten, die tarifgebundenen Unternehmen nicht. Woher kommt die Einschränkung?
Man wollte offenbar nicht in die Tarifautonomie der Sozialpartner eingreifen. Doch im ersten Referentenentwurf, damals noch unter der Ampelregierung, war das Opting-out noch nicht auf Unternehmen ohne Tarifvertrag beschränkt. Man hätte diesen Punkt also größer auslegen können.
Wäre nicht eine Betriebsrentenpflicht für alle besser?















