Wirt zweifelt Vergabe an
Millionenstreit um Wiesn-Zelte: Gericht will am Freitag entscheiden
15.10.2026 – 17:59 UhrLesedauer: 1 Min.
Ein abgewiesener Wirt geht gegen die Vergabe zweier großer Oktoberfest-Zelte vor. Er fordert eine europaweite Ausschreibung. Nun steht die Entscheidung an.
Das Bayerische Oberste Landesgericht in München will am Freitag (9.30 Uhr) entscheiden, ob die Vergabe der Oktoberfest-Zelte Paulaner und Schottenhamel auf der zurückliegenden Wiesn rechtmäßig war. Der Streit beschäftigt München seit Monaten und führte zu einer Hängepartie: Erst kurz vor knapp war klar, dass die beiden Zelte aufgebaut werden dürfen.
Anlass ist das Vorgehen des Wirts Alexander Egger, der bei den großen Zelten nicht zum Zug kam. Er zweifelte die rechtmäßige Vergabe an und pochte auf eine Überprüfung. Sein Ziel: eine europaweite Ausschreibung der lukrativen Zelte.
Hochkomplexe juristische Entscheidung
Nach Einschätzung des Senats ist die Entscheidung juristisch hochkomplex. Im Kern geht es um die Frage, ob es sich bei der Vergabe der Festzelte um eine Dienstleistungskonzession handelt. Dafür ist wiederum relevant, ob für die zugelassenen Wirte eine Betriebspflicht besteht, die Stadt ihnen also etwa vorgeben kann, wann sie geöffnet haben müssen.
Bislang gehören 7 der 14 großen Festzelte den großen Münchner Brauereien, zwei weitere Schützenvereinigungen. Um die fünf übrigen großen und die 21 kleinen Zelte bewerben sich die Wirte direkt bei der Stadt München als Veranstalter. Sie vergibt nach einem Kriterienkatalog Punkte, etwa für Volksfesterfahrung, Ausstattung oder Anziehungskraft.















