Vorwurf der sexuellen Belästigung
Gericht beendet Lizzos jahrelangen Rechtsstreit
02.09.2026 – 07:29 UhrLesedauer: 2 Min.
Drei Jahre zog sich eine Klage wegen Belästigungsvorwürfen durch Lizzos Leben. Nun hat eine US-Bundesrichterin das Verfahren vollständig abgeschlossen.
Im September 2023 reichte Asha Daniels Klage gegen Lizzo und deren Tourfirma Big Grrrl Big Touring ein. Die ehemalige Garderobenmitarbeiterin warf der Sängerin und ihrem Team sexuelle und rassistische Belästigung sowie ein feindseliges Arbeitsklima vor. Nun ist das Verfahren beendet.
Medienberichten zufolge hat eine US-Bundesrichterin am Dienstag die letzten noch offenen Klagepunkte gegen die Tourfirma abgewiesen. Lizzo selbst meldete sich auf Instagram zu Wort: „Ich habe dafür gebetet, dass die Wahrheit ans Licht kommt, und dank meiner unglaublichen Anwälte hat die Wahrheit gesiegt.“

Asha Daniels hatte bei Lizzos „The Special Tour“ als Garderobenassistentin gearbeitet und wegen Diskriminierung und Belästigung geklagt. Bundesrichter Fernando L. Aenlle-Rocha urteilte aber zugunsten der Firma der Rapperin. Der Richter schrieb in der Entscheidung, dass die Klägerin „kein Verhalten identifiziert hat“, das „eine allgemeine Feindseligkeit gegenüber Frauen am Arbeitsplatz oder eine ungleiche Behandlung von Männern und Frauen“ belegen würde.
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Die gegen Lizzo persönlich gerichteten Forderungen hatte derselbe Richter bereits knapp zwei Jahre zuvor abgewiesen. Lizzos Anwältin Melissa Glass bezeichnete das Gesamtergebnis gegenüber „TMZ“ als „vollständigen Sieg“ und erklärte, es habe „niemals eine Grundlage“ dafür gegeben, „dass Frau Daniels Lizzo, ihre Tourfirma, ihren Tourmanager oder ihre Garderobenmanagerin verklagt“. Zugleich kündigte Glass an, nach diesem Urteil alle Möglichkeiten zu prüfen, „die Rechte unserer Mandanten durchzusetzen“.
Lizzo hatte die Vorwürfe von Anfang an zurückgewiesen. In einem früheren Statement erklärte sie: „Normalerweise entscheide ich mich dafür, auf falsche Anschuldigungen nicht zu reagieren, aber diese sind genauso unglaubwürdig, wie sie klingen, und zu ungeheuerlich, um sie nicht anzusprechen.“















