Urteil zu Vitaminen
Gericht kippt Verbot bei Em-eukal-Bonbons
29.10.2026 – 11:47 UhrLesedauer: 2 Min.
Eine Behörde hatte die Anreicherung von Bonbons mit Vitamin D nicht genehmigt. Ein Gericht sieht das anders und stellt die bisherige Praxis infrage.
Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat dem Bonbonhersteller Dr. C. Soldan recht gegeben: Das Unternehmen darf seine Em-eukal Gummidrops Hustenmischung mit Vitamin D anreichern. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hatte eine entsprechende Ausnahmegenehmigung zuvor abgelehnt. Das Gericht befand hingegen, eine solche Genehmigung sei nach europäischem Recht gar nicht erforderlich, wie das Fachportal „Apotheke Adhoc“ berichtet.
Soldan hatte 2021 beim BVL beantragt, vier Produkte mit Zink und eines davon zusätzlich mit Vitamin D3 anreichern zu dürfen. Geplant war ein Gehalt von 12,5 Mikrogramm Cholecalciferol pro 100 Gramm, was 2,5 Mikrogramm pro Tagesverzehrmenge entspricht. Die Gummidrops sollten in 90-Gramm-Beuteln verkauft werden.
Bundesamt: Bonbons kein geeigneter Vitaminträger
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sah bei den vorgesehenen Mengen zwar keine gesundheitlichen Bedenken. Dennoch sprach es sich gegen eine Anreicherung aus: Da immer mehr Lebensmittel mit Vitamin D versetzt würden, sei ein Zusatz in Süßigkeiten grundsätzlich nicht vorgesehen. Das BVL lehnte den Antrag daraufhin ab.
Zur Begründung führte die Behörde an, Hustenbonbons seien kein geeignetes Trägerlebensmittel, weil sie nicht von einer breiten Bevölkerungsgruppe regelmäßig verzehrt würden. Zudem werde durch die Anreicherung ein gesundheitlicher Nutzen suggeriert, der angesichts des hohen Zuckergehalts nicht gegeben sei. Eine Genehmigung hätte außerdem Vorbildwirkung für weitere ungeeignete Lebensmittel. Lesen Sie hier, in welchen Lebensmitteln Vitamin D von Natur aus steckt.
Warum ist Vitamin D für den Körper wichtig?
Vitamin D spielt eine Rolle für den Knochenstoffwechsel, das Immunsystem und die Muskelfunktion. Der Körper bildet es vor allem durch Sonnenlicht in der Haut; in den Wintermonaten reicht die UV-Strahlung in Deutschland dafür oft nicht aus. Viele Menschen sind deshalb unterversorgt und setzen auf Nahrungsergänzungsmittel mit Vitamin D.
Deutsches Verbot verstößt gegen EU-Recht
Das Verwaltungsgericht folgte dieser Argumentation nicht. Es stellte fest, dass das im deutschen Recht verankerte Verbot mit Erlaubnisvorbehalt für Vitamin-D-Zusätze gegen europäisches Recht verstoße. Ein vollständiges Verbot sei nur dann zulässig, wenn sich keine sichere Höchstmenge festlegen lasse und ein anerkanntes Risiko bestehe, dass diese überschritten werde.
Das Gericht verwies dabei auf die Einschätzung des BfR: Demnach könne der Vitamin-D-Status in Deutschland noch verbessert werden, ohne dass das Risiko unerwünschter Effekte durch zu hohe Aufnahmen unverhältnismäßig steige. Selbst beim Verzehr einer ganzen Packung bleibe ein erheblicher Sicherheitsabstand zum tolerierbaren Höchstwert von 100 beziehungsweise 50 Mikrogramm pro Tag.
Eine Gefahr für die Gesundheit entstehe nur dann, wenn sowohl das Produkt als auch andere mit Vitamin D angereicherte Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel dauerhaft in zu großen Mengen verzehrt würden.















