Oktober 7, 2026 11:09 a.m. CEST

Deal mit Staatsanwaltschaft

Vergewaltigung von 14-Jähriger: Gericht fällt Urteil gegen Polizistin

Aktualisiert am 06.10.2026 – 13:40 UhrLesedauer: 3 Min.

Die 55-jährige Polizistin: Sie wurde wegen Vergewaltigung verurteilt. (Quelle: Britta Schultejans/dpa)

Schwerwiegende Vorwürfe gegen eine Polizistin: Sie soll unter anderem eine Teenagerin vergewaltigt haben. Nun ist das Urteil gefallen.

Das Landgericht Traunstein hat eine Polizistin wegen der Vergewaltigung einer 14-Jährigen zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Die inzwischen vom Dienst suspendierte Beamtin muss unter anderem wegen Vergewaltigung, Missbrauchs von Jugendlichen, Körperverletzung und des Besitzes von Kinderpornografie drei Jahre und drei Monate in Haft.

Die Polizistin soll die Jugendliche im August 2025 auf der Toilette eines Fast-Food-Restaurants vergewaltigt haben. Vorher soll die 55-Jährige dem mehr als 40 Jahre jüngeren Mädchen auf WhatsApp pornografische Nachrichten geschickt haben. Nach Gerichtsangaben hatte die 55-jährige Transfrau die Vorwürfe „vollumfänglich“ eingeräumt.

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Sie habe die 14-Jährige in die Kabine gedrängt, oberhalb und unterhalb der Kleidung begrapscht und sei schließlich mit mindestens einem Finger in sie eingedrungen, heißt es in der Urteilsbegründung. Der Vorsitzende Richter fasst die Aussage der Polizisten so zusammen: „Sie hat angegeben, dass sie sich das selbst nicht wirklich erklären könne.“

Täterin und Opfer kritisieren Medien

Große Aufmerksamkeit erregte der Fall auch deshalb, weil die beschuldigte 55-Jährige zwar vor Gericht als Frau auftrat und in der Anklageschrift als weibliche Person geführt wird, aber in der Männerabteilung der JVA München in Untersuchungshaft saß. An welchem Punkt die Angeklagte aktuell bei ihrer Transition vom Mann zur Frau steht, wollte das Landgericht Traunstein t-online aus Gründen des Persönlichkeits- und des Datenschutzes nicht mitteilen.

Bevor der Richter sein Urteil begründete, fügte er noch eine Erklärung an: Die Tatsache, dass es sich bei der Angeklagten um eine Transfrau handle, spiele bei der Beurteilung ihrer Tat keine Rolle. Der Verteidiger der Angeklagten, Peter Dürr, hatte vor seinem nicht-öffentlichen Plädoyer darum gebeten, noch einmal eine öffentliche Erklärung abgeben zu dürfen. Darin kritisierte er einige Medien scharf für ihre Berichterstattung.

Die Polizistin während des Prozesses: Medial erregte der Fall große Aufmerksamkeit. (Quelle: Uwe Lein/dpa)

Er warf ihnen vor, das Opfer der Frau falsch zitiert zu haben. Die Jugendliche selbst habe sich an ihn gewandt und ihn gebeten, dies in der Verhandlung richtigzustellen. Einige Medien hatten berichtet, das Mädchen habe die angeklagte Transfrau wiederholt „er“ genannt. Das sei nicht wahr.

Die zu der Tatzeit 14-Jährige berichtete: „Das stimmt so nicht, was da über mich als Opfer berichtet wird.“ Sie habe die Angeklagte als Frau kennengelernt und würde sie „nicht mit männlichem Pronomen ansprechen“. Der Anwalt der Angeklagten erklärte, dass durch die Berichterstattung massiver Anfeindungen ausgesetzt war. „Es war der Türöffner“ – in der Folge habe ihre schwierige Situation in der Männerabteilung der Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim noch deutlich verschärft.

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