Er soll Mitarbeiterin sexuell belästigt haben
Ex-ORF-Chef klagt nach Rauswurf auf Millionen-Entschädigung
Aktualisiert am 12.08.2026 – 13:09 UhrLesedauer: 3 Min.
Roland Weißmann verlor im März seinen Job als ORF-Generaldirektor. Jetzt ist er vor Gericht und geht zum Gegenangriff über. Weißmann fordert Millionen.
Am Dienstag begann der Gerichtsprozess um den ehemaligen ORF-Chef Roland Weißmann am Wiener Arbeits- und Sozialgericht. Es war der Auftakt zu einem Verfahren, das ihn und den öffentlich-rechtlichen Sender noch Monate begleiten wird. Und es ist nicht der einzige Rechtsstreit, der im Zuge der Affäre um sexuelle Belästigung die österreichische Justiz beschäftigt.
Das mutmaßliche Opfer fordert vor Gericht Schadenersatz wegen mutmaßlicher sexueller Belästigung. Der Vorwurf: Weißmann soll sie über drei Jahre belästigt haben. Er habe Nacktfotos geschickt und sie zu Treffen aufgefordert. In den vergangenen Wochen waren zahlreiche Details enthüllt worden, so veröffentlichte die Wiener Wochenzeitung „Falter“ entsprechende Chatnachrichten. Darin schrieb Weißmann der Frau etwa: „In meiner Welt haben wir Sex, wenn ich Sex will.“
Rund 3,9 Millionen Euro Schadenersatz?
Weißmann bestreitet die Vorwürfe. Mehr noch: Der 58-Jährige verlangt Geld. Denn vor dem Wiener Arbeits- und Sozialgericht geht es gar nicht um die Belästigungsvorwürfe an sich, sondern um eine Klage des Ex-Intendanten gegen den ORF: Er kämpft vor Gericht gegen seine Entlassung, die im April nach Bekanntwerden der Vorwürfe ausgesprochen worden war.
In einer weiteren Klage fordert er vom Sender eine Entschädigung von 200.000 Euro sowie Rentenbeiträge. Insgesamt beschäftigen sich in Österreich drei Prozesse mit dem Fall und seinen Folgen. Rechnet man die Summen zusammen, die Weißmann fordert, ergeben sich rund 3,9 Millionen Euro, die er wegen seiner Kündigung, der Rufschädigung und seinen entgangenen Einnahmen erhalten möchte.

Roland Weißmann beharrt darauf, dass die Beziehung zu der Frau „einvernehmlich und wechselseitig“ gewesen sei. Er sieht sich zu Unrecht beschuldigt und wolle nach eigenen Angaben die gesamte ORF-Spitze vor Gericht bringen.
Sein Anwalt Oliver Scherbaum sagte der „Bild“ in einem Interview: „Dass bei einer Kommunikation auch Fotos übermittelt werden, kommt vor. Sie hat aber immer unwahr eine Beziehung bestritten.“ Demnach seien zwischen seinem Mandanten und der Frau „über vier Jahre mehrere hundert Chatnachrichten und Fotos“ ausgetauscht worden.
Die Compliance-Stelle des ORF hatte nach Prüfung des Falls festgestellt, dass „eine sexuelle Belästigung im rechtlichen Sinn im konkreten Fall nicht vorliegt“. Das österreichische Strafrecht definiert sexuelle Belästigung als ungewollte sexuelle Handlungen oder intime Berührungen. Verbale Übergriffe fallen nicht darunter.
Verhandlung wurde vertagt
Neben dem arbeitsrechtlichen Verfahren ermittelt die Staatsanwaltschaft Wien seit Wochen gegen die betroffene Frau und ihren Rechtsanwalt wegen des Verdachts der Erpressung und der illegalen Tonaufzeichnung. Weißmann hatte eine entsprechende Anzeige wegen Verleumdung und Erpressung eingebracht. „Ich bin durch die Hölle gegangen“, sagte Weißmann in einem Interview mit der österreichischen „Kronen Zeitung“. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.













