September 30, 2026 2:38 p.m. CEST

Mitgliedschaft in der Roten Hilfe

Was am Skandal um Elif Eralp wirklich dran ist


Aktualisiert am 30.09.2026 – 13:24 UhrLesedauer: 4 Min.

Elif Eralp beim Wahlkampfabschluss vor dem Roten Rathaus in Berlin (Archivbild): Die frühere Richterin gehört seit 2021 dem Abgeordnetenhaus an. (Quelle: Jörg Carstensen via imago-images/imago)

Die Wahlsiegerin der Senatswahl in Berlin, Elif Eralp, steht wegen ihrer früheren Mitgliedschaft bei der Roten Hilfe in der Kritik. Der Verein wird vom Verfassungsschutz beobachtet.

Elif Eralp will ins Rote Rathaus. Doch sie gehörte jahrelang der Roten Hilfe an, die der Verfassungsschutz als linksextremistisch einstuft. Ihre Mitgliedschaft war öffentlich angegeben. Bereits 2025 sei sie wegen teilweise abweichender politischer Ansichten ausgetreten, teilte die Partei mit. Und: Sie war nach Angaben der Berliner Linken lediglich passives Mitglied.

Dennoch: Eine mögliche Regierende Bürgermeisterin als früheres Mitglied eines linksextremistisch eingestuften Vereins? Das klingt zunächst nach einem handfesten politischen Problem. Ganz so eindeutig ist der Fall allerdings nicht.

  • 2025 ausgetreten: Elif Eralp war Mitglied in linksextremem Verein
  • Kürzung: Union will Rot-Rot-Grün in Berlin die Mittel streichen

Was macht die Rote Hilfe?

Der Verein bezeichnet sich selbst als linke „Schutz- und Solidaritätsorganisation“. Seine Arbeit beginnt meist dann, wenn Menschen wegen linker politischer Aktivitäten mit Polizei oder Justiz in Konflikt geraten. Die Rote Hilfe unterstützt etwa bei der Suche nach Anwälten oder bereitet nach eigenen Angaben Prozesse mit vor. Zudem beteiligt sie sich teilweise an Anwalts-, Gerichts- oder anderen Verfahrenskosten. Auch bei Geldstrafen kann sie finanzielle Unterstützung leisten.

Im Video | Daniela Klette: Die Rote Hilfe sammelte Spenden für die gefasste EX-RAF-Terroristin

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Die Organisation versteht diese Hilfe ausdrücklich politisch. Nach ihrer Satzung unterstützt sie Menschen, die aus ihrer Sicht wegen linken Engagements verfolgt werden. Der Berliner Verfassungsschutz beschreibt es ähnlich: Entscheidend für eine Unterstützung sei die politisch linke Motivation der zugrunde liegenden Handlung.

Genau hier setzt die Kritik an: Das Bundesamt wirft dem Verein vor, linksextremistische Straftäter juristisch und finanziell zu unterstützen. Nach Auffassung der Behörde mindert das die abschreckende Wirkung von Strafverfahren. Sie kritisiert zudem, dass die Rote Hilfe innerhalb der Szene auch einen politischen Rahmen für Straf- und Gewalttaten schaffe und Gewalt als Mittel politischer Auseinandersetzung unterstütze.

Der Berliner Verfassungsschutz zieht bei seiner Bewertung allerdings eine wichtige Grenze. Er führt die Rote Hilfe zwar als linksextremistische Organisation, ordnet sie aber dem nicht gewaltorientierten Linksextremismus zu.

Zugleich weist der Verfassungsschutz ausdrücklich darauf hin, dass nicht alle Mitglieder der Roten Hilfe selbst verfassungsfeindliche Ziele verfolgen. Beobachtet wird der Verein wegen seiner politischen Ausrichtung und der Positionen seiner Entscheidungsträger. Das entspricht auch früheren offiziellen Berliner Verfassungsschutzberichten.

Von Weimar in den Widerstand

Die Geschichte des Namens „Rote Hilfe“ beginnt lange vor den Aktivitäten der heutigen Organisation. 1924 entstand die Rote Hilfe Deutschlands als reichsweite Organisation. Sie stand der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) nahe und unterstützte Arbeiterfamilien und linke Aktivisten juristisch und finanziell. Einer ihrer Anwälte war Hans Litten, der später vor allem dadurch bekannt wurde, dass er Adolf Hitler 1931 in einem Prozess als Zeugen vernahm.

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