Präzedenzfall
Druckerhersteller steht wegen geplantem Verschleiß vor Gericht
15.07.2026 – 15:11 UhrLesedauer: 2 Min.
Erstmals steht in Frankreich ein Unternehmen wegen geplanter Obsoleszenz vor Gericht. Epson soll die Lebensdauer seiner Drucker künstlich verkürzt haben.
Die Staatsanwaltschaft im französischen Nanterre hat den Druckerhersteller Epson angeklagt. Das Unternehmen steht in Frankreich wegen des Vorwurfs der geplanten Obsoleszenz vor einem Strafgericht. Mit dem Begriff der geplanten Obsoleszenz ist das absichtliche Verkürzen der Lebensdauer eines Produkts gemeint, damit Kunden früher ein neues kaufen müssen.
In Frankreich ist ein solches Vorgehen seit 2015 strafbar. Wie das Fachportal „Druckerchannel“ berichtet, hat die französische Verbraucherschutzorganisation HOP („Halte à l’Obsolescence Programmée“, auf Deutsch: „Stoppt die geplante Obsoleszenz“) das Verfahren ausgelöst. Sie erstattete bereits 2017 Anzeige gegen Epson.
- Streaming-Abos: Dieses EuGH-Urteil könnte alles verändern
- Niederlage vor EuGH: Rekord-Wettbewerbsstrafe für Google bestätigt
Da ein Verein in Frankreich nicht selbst anklagen kann, prüfte die französische Verbraucherschutz- und Anti-Betrugs-Behörde den Fall über mehr als acht Jahre. Ein erster Termin zum weiteren Ablauf fand am 2. Juli 2026 statt, die inhaltliche Verhandlung ist für den 25. Februar 2027 angesetzt.
Zwei technische Vorwürfe
Der Vorwurf betrifft zwei Mechanismen, die Kunden nach Darstellung von HOP früher als nötig zum Nachkauf oder zum Gerätetausch drängen. Zum einen sollen Epson-Drucker Tintenpatronen als leer melden, obwohl noch nutzbare Tinte darin ist.
Zum anderen geht es um den Resttintenfilz, der überschüssige Tinte aus Reinigungsvorgängen aufnimmt. Meldet der Drucker ihn als voll, verweigert er den Dienst – das Gerät bleibt unbrauchbar, bis der Filz gewechselt oder der Drucker eingeschickt wird. Nach Einschätzung von HOP geschieht das zu früh, weil die Filze ein Vielfaches mehr aufnehmen könnten.
Haft und hohe Geldstrafen möglich
Verurteilt das Gericht Epson, drohen den Verantwortlichen bis zu zwei Jahre Haft. Das Unternehmen müsste mit einer Geldstrafe von mindestens 300.000 Euro oder bis zu fünf Prozent des Jahresumsatzes rechnen. Ein Schuldspruch könnte auch andere Druckerhersteller in den Fokus der Justiz rücken. Gegen den Marktführer HP läuft in Frankreich bereits ein Verfahren; dort geht es um das Sperren von Patronen anderer Anbieter.
Epson weist die Vorwürfe zurück. In einer Stellungnahme erklärte das Unternehmen dem Portal „The Recycler“, ein solches Vorgehen widerspreche der eigenen Unternehmensphilosophie. Zum laufenden Verfahren wolle sich Epson vorerst nicht weiter äußern.













