Nachrichtendienstreform
Kabinett bringt BND neue Befugnisse
Aktualisiert am 12.08.2026 – 11:43 UhrLesedauer: 3 Min.
Die Bedrohungslage in Deutschland hat sich seit Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine deutlich verschärft. Das Bundeskabinett hat nun Maßnahmen ergriffen.
Vor dem Hintergrund der verschärften Bedrohungslage hat das Bundeskabinett eine umfassende Reform der deutschen Nachrichtendienste beschlossen. Wie die Bundesregierung mitteilte, wurde ein von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) am Mittwoch vorgelegtes Gesetzespaket wie vorgesehen verabschiedet. Es soll dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) deutlich erweiterte Möglichkeiten zur Sammlung und Speicherung von Daten geben sowie die Befugnis, Bedrohungen wie Sabotageakte oder Hackerangriffe künftig auch aktiv zu bekämpfen.
„Wir machen aus unseren Nachrichtendiensten echte Geheimdienste“, sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) im Vorfeld der „Bild“-Zeitung. „Es ist höchste Zeit, dass wir uns wettbewerbsfähig und auf Augenhöhe mit unseren Partnerdiensten in der Welt aufstellen. Dazu braucht es operative Fähigkeiten und aktive Befugnisse, um gegen den modernen Staatsterrorismus und extremistische Gruppen effektiver vorzugehen.“
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Geheimdienste sollen „operative“ Befugnisse bekommen
Für den Vorsitzenden des Parlamentarischen Kontrollgremiums, Marc Henrichmann (CDU), muss auf die militärische „Zeitenwende“ nun die bei den Nachrichtendiensten folgen. Deutschland stecke „mittendrin in einer hybriden Auseinandersetzung mit Russland, aber auch mit anderen Akteuren“, sagte er der Nachrichtenagentur AFP. Die Regierung müsse deshalb ihre „Nachrichtendienste auf die Höhe der Zeit“ bringen und „vor die Welle kommen“.
Deutschlands Nachrichtendienste sammeln bisher vor allem Informationen. Sie sollen wie Geheimdienste anderer Länder jetzt auch „operative“ Befugnisse bekommen, um Gefahren abzuwehren. Dazu zählt insbesondere die Möglichkeit, bei laufenden Cyberangriffen IT-Anlagen unschädlich zu machen. Im Spannungs- oder Verteidigungsfall oder bei besonderen Gefährdungslagen soll der BND auch Sabotageakte im Ausland verüben können.
BND bleibt weit von Befugnissen von CIA und Mossad entfernt
Generell sollen BND und Verfassungsschutz künftig auch Hackerangriffe vornehmen können, um Daten zu manipulieren oder zu löschen. So ließen sich etwa Anleitungen zum Waffenbau verändern. Henrichmann nennt als Beispiel auch die Bezahlung sogenannter Low-Level-Agenten für Sabotageakte, die oft über digitale Währungen läuft. Wenn die Geheimdienste hier Bezahlvorgänge verhindern könnten, „bekommt der Low-Level-Agent sein Geld nicht und wird auch nicht zur Tat schreiten“.
Auch bei einer spezifischen Gefährdungslage dürfen sich sogenannte erweiterte nachrichtendienstliche Maßnahmen nach Paragraf 51 BND-Gesetz „nicht gezielt gegen Leib und Leben von Personen richten“. Von den Befugnissen des US-Geheimdienstes CIA, des israelischen Mossad oder der französischen DGSE bleibt der BND damit weit entfernt.
Datenschutzbeauftragte meldet Bedenken an
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Louisa Specht-Riemenschneider, kritisiert, dass ihrer Behörde durch die Reform die datenschutzrechtliche Aufsicht über den BND entzogen wird. Betroffene könnten damit auch nur sehr eingeschränkt erfahren, wie Nachrichtendienste ihre Daten verarbeiten.













