Gesetz tritt in Kraft
GKV-Reform: Diese Regel gilt ab sofort
Aktualisiert am 30.07.2026 – 07:26 UhrLesedauer: 2 Min.
Das GKV-Spargesetz steht nun auch im Bundesgesetzblatt. Was Versicherte wissen müssen.
Das jüngst vom Bundestag verabschiedete GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wurde am Mittwoch, dem 29. Juli, im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Während viele der in dem Gesetz enthaltenen Regelungen erst im kommenden Jahr oder sogar erst 2028 in Kraft treten, gilt die folgende Regelung jedoch bereits ab Donnerstag.
Ab dem 30. Juli haben Kassenversicherte keinen Leistungsanspruch mehr auf Cannabisblüten. Eine Erstattung der Kosten durch die jeweilige Krankenkasse entfällt damit. Das teilt der Bund Deutscher Cannabis-Patienten mit. Versicherte haben unter bestimmten Voraussetzungen nur noch Anspruch auf eine Cannabis-Versorgung in Form von Extrakten sowie mit Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon.
Kassen sollen Millionen Euro einsparen
Die Bundesregierung begründete diesen Schritt damit, dass durch das Inhalieren von Cannabisblüten eine höhere Suchtgefahr bestehe. Zudem schwankt bei Naturprodukten wie Cannabisblüten der Wirkstoffgehalt. Dies sei bei einer medizinischen Therapie zu vermeiden – daher solle allein auf Fertigarzneimittel gesetzt werden. Insgesamt geht die Bundesregierung davon aus, durch die Streichung der Cannabisblüten aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen 130 Millionen Euro einsparen zu können.
Seit März 2017 bezahlen die Krankenkassen medizinisches Cannabis. Seitdem stieg die Zahl der ärztlichen Verordnungen stark an: von 185.000 im Jahr 2018 auf über 403.000 im Jahr 2023. Cannabis kommt häufig bei chronischen Schmerzen zum Einsatz, etwa als Begleittherapie bei schweren Erkrankungen wie Multipler Sklerose oder Krebs.
Unklar ist derweil, wie es für Patienten in laufender Behandlung weitergeht. Eine Übergangsfrist sieht das Gesetz nicht vor. Auch die Frage, ob bereits ausgestellte Rezepte ihre Gültigkeit behalten, ist weiter unklar. Im Zweifelsfall müssen Patienten die Cannabisblüten aus eigener Tasche bezahlen.
Welche Regel gilt ab wann?
Weitere Punkte aus dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz greifen erst zu einem späteren Zeitpunkt.
Ab 1. Januar 2027 gelten:
- Geringere Zuschüsse für Zahnersatz: Für die sogenannte Regelversorgung zahlt die Krankenkasse nur noch 50 statt 60 Prozent. Mit einem lückenlos gepflegten Bonusheft steigt der Zuschuss auf bis zu 65 Prozent (vorher: 75 Prozent).
- Höhere Selbstbeteiligungen bei Medikamenten, Heilmitteln und Krankenhausübernachtungen: Künftig müssen statt 5 mindestens 7,50 Euro selbst gezahlt werden. Die maximale Zuzahlung steigt auf 15 Euro.
- Außerplanmäßige Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze: Angestellte mit einem Bruttoeinkommen oberhalb der bisherigen Grenze zahlen höhere Beiträge.
Ab 1. Januar 2028 gelten:
- Wegfall der kostenlosen Familienversicherung: Für mitversicherte Ehepartner und eingetragene Lebenspartner wird ein Zuschlag in Höhe von 2,5 Prozent des Einkommens des Hauptverdieners fällig.
- Teilkrankschreibungen: Ärzte können bei längeren Krankheiten eine Arbeitsunfähigkeit von 25, 50 oder 75 Prozent der regulären wöchentlichen Arbeitszeit bescheinigen.














