November 1, 2026 7:18 p.m. CET

Befristete Kennzeichen

ADAC warnt: Diese Fahrzeuge sind ab heute tabu


Aktualisiert am 01.11.2026 – 07:01 UhrLesedauer: 2 Min.

Abgemeldet bis zum Frühjahr: Viele Autos mit Saisonkennzeichen dürfen ab heute nur noch auf Privatgrund stehen. (Quelle: IMAGO/Jürgen Ritter)

Ab heute gilt für Fahrzeuge mit bestimmten Kennzeichen: Auf öffentlichen Straßen dürfen sie weder fahren noch parken. Wer das ignoriert, geht ein hohes Risiko ein.

Ab dem 1. November dürfen viele Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen nicht mehr auf öffentlichen Straßen bewegt oder abgestellt werden. Sie müssen ab diesem Zeitpunkt auf Privatgrund stehen, denn der Versicherungsschutz endet außerhalb des festgelegten Nutzungszeitraums. Der ADAC warnt: Wer sich nicht daran hält, riskiert Bußgelder und einen Verlust des Versicherungsschutzes. Aber was genau sind Saisonkennzeichen, und für wen lohnen sie sich?

Was ist ein Saisonkennzeichen?

Ein Saisonkennzeichen ist besonders für Halter interessant, die ihr Fahrzeug nur in bestimmten Monaten nutzen. Klassische Kandidaten sind Motorräder, Cabrios, Wohnmobile und Wohnwagen. Das besondere Kennzeichen erspart den Gang zur Zulassungsstelle für die jährliche An- und Abmeldung und senkt die Kosten: Die Kfz-Steuer und die Versicherung werden nur für den tatsächlichen Nutzungszeitraum berechnet.

Funktionsweise und Kennzeichnung des Nutzungszeitraums

Das Besondere am Saisonkennzeichen ist, dass Halter den Nutzungszeitraum selbst festlegen können – zwischen zwei und elf Monaten pro Jahr. Die Monate, in denen das Fahrzeug gefahren werden darf, stehen rechts auf dem Kennzeichen, beispielsweise „04/10“ für den sehr beliebten Zeitraum April bis Oktober – der nun endete.

(Quelle: IMAGO/Karsten Eggert)

Praktisch für Oldtimer-Fahrer

Saisonkennzeichen lassen sich auch mit dem H-Kennzeichen für Oldtimer und dem E-Kennzeichen für Elektroautos kombinieren. Hier gilt jedoch zu beachten, dass aufgrund des begrenzten Platzes auf dem Nummernschild ein Wunschkennzeichen möglicherweise nicht mehr realisierbar ist.

Außerhalb dieses Zeitraums darf das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen fahren oder parken: Ab dem ersten Tag nach Ablauf des Nutzungszeitraums muss es auf privatem Grund stehen, erklärt die Zulassungsbehörde. Sonst drohen Bußgelder, außerdem erlischt der Versicherungsschutz für den öffentlichen Raum.

Das bedeutet: Nach Ablauf der Nutzungszeit kommt die Versicherung nicht mehr für Schäden auf öffentlichen Straßen oder Parkplätzen auf. Das Fahrzeug ist dann nur noch auf Privatgrund versichert.

Diese Bußgelder gibt es bei Verstößen

Verstoß Bußgeld
Nach Ablauf des Saisonzeitraums fahren 50 Euro
Nach Ende des Saisonzeitraums auf öffentlichem Grund parken 40 Euro

Kosten und Bürokratie sparen

Für die Zulassung eines Saisonkennzeichens fallen dieselben Gebühren an wie für eine reguläre Anmeldung. In den Monaten, in denen das Fahrzeug nicht in Betrieb ist, entfallen jedoch die anteiligen Kosten für Steuer und Versicherung. Das entlastet vor allem Fahrzeughalter, die ihre Fahrzeuge nur saisonal nutzen möchten.

Allerdings: Wer nachträglich beschließt, den Nutzungszeitraum spontan zu verlängern, muss vorher das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle entsprechend ummelden.

Beispiel: Sie haben ein Motorrad mit einem Saisonkennzeichen für April bis September. An einem sonnigen Tag im Oktober möchten Sie spontan eine Spritztour machen. Ohne Ummeldung wäre das aber illegal – Sie dürfen das Motorrad nur im angemeldeten Zeitraum fahren.

Zugelassen nur bis zum letzten Oktobertag: Viele Saisonfahrzeuge dürfen jetzt nicht mehr auf öffentlichen Straßen stehen oder fahren.
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