Reform des Sozialstaats
Erwerbsminderungsrente: Das könnte sich bald ändern
07.10.2026 – 15:03 UhrLesedauer: 1 Min.

Bezieher von Erwerbsminderungsrente und Grundsicherung im Alter könnten bald entlastet werden. Das Arbeitsministerium hat einen entsprechenden Entwurf auf den Weg gebracht.
Die Bundesregierung plant offenbar eine Änderung bei der Bezugsdauer der Erwerbsminderungsrente und der Grundsicherung im Alter. Derzeit werden beide Sozialleistungen im Regelfall für ein Jahr bewilligt, künftig könnten es zwei Jahre sein, erfuhr t-online aus Regierungskreisen. Einen entsprechenden Referentenentwurf hat das Arbeitsministerium nun in die Frühkoordinierung der Bundesregierung gegeben.
Sozialverbände drängen schon länger darauf, den Bewilligungszeitraum etwa für die Erwerbsminderungsrente zu verlängern, um den Betroffenen mehr Planungssicherheit zu geben. Zudem wird so der Arbeitsaufwand der zuständigen Behörden reduziert.
Mehrere kleinteilige Vereinfachungen geplant
Die angestrebte Änderung ist Teil eines Pakets mit mehreren kleinteiligen Vereinfachungen in verschiedenen Sozialleistungen. So sollen verschiedene Belegpflichten für Leistungsberechtigte wegfallen, im Sozialgesetzbuch 12 zur Sozialhilfe soll etwa eine Bagatellgrenze in Höhe von 50 Euro eingeführt werden, bis zu der Überzahlungen nicht mehr zurückzufordern sind.
Diese Vorhaben sind derzeit in der Frühkoordinierung innerhalb der Bundesregierung. Sobald es eine Einigung darüber gibt, verabschiedet das Kabinett den Referentenentwurf, der dann dem Bundestag vorgelegt wird. Es ist geplant, dass diese Änderungen Mitte 2027 in Kraft treten.
Das Vorhaben ist Teil der Sozialstaatsreform, wie auch das bereits beschlossene antragslose Kindergeld, das 2027 eingeführt wird. Eine Kommission hatte Anfang des Jahres Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) 26 Reformempfehlungen vorgelegt, mithilfe derer der Sozialstaat einfacher, digitaler und effektiver werden soll. In dem Zuge sollen etwa die Sozialleistungen Grundsicherung, Wohngeld und Kinderzuschlag zusammengelegt werden. Bis Ende 2027 sollen die zentralen Gesetzgebungsverfahren dazu abgeschlossen sein.














