Wichtige Neuerungen
Einspeisevergütung sinkt – das ändert sich im August
21.07.2026 – 16:39 UhrLesedauer: 3 Min.

Neuer Monat, neue Regeln: Im August trifft das unter anderem auf Solaranlagenbesitzer, Bahnfahrer und Familien mit Grundschulkindern zu.
Der August bringt mehrere Änderungen, die viele Menschen im Alltag betreffen – beim Geld, bei der Mobilität oder hinsichtlich der Organisation des Familienlebens. Was sich konkret ändert und worauf Verbraucher jetzt achten sollten, zeigt der Überblick.
Einspeisevergütung für Solarstrom sinkt
Besitzer einer Photovoltaikanlage oder eines Balkonkraftwerks müssen sich auf eine kleine Änderung einstellen: Ab dem 1. August 2026 fällt die Vergütung für Solarstrom, der in das Stromnetz eingespeist wird, geringer aus. Das gilt allerdings nur dann, wenn Sie Ihre Anlage bis dahin nicht in Betrieb genommen haben.
Melden Sie Ihre PV-Anlage erst nach dem 1. August an, fällt die Vergütung um ein Prozent geringer aus als bei älteren Anlagen. In konkreten Zahlen bedeutet das:
- Bei Anlagen mit einer Leistung von bis zu 10 Kilowatt-Peak (kWp) gibt es bei Volleinspeisung ab August 12,23 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Vorher waren es 12,34 Cent. Bei Teileinspeisung werden pro kWh 7,71 Cent ausgezahlt (vorher: 7,78 Cent).
- Bei Anlagen mit einer Leistung ab 10 bis 40 kWp gibt es bei Volleinspeisung ab August 10,25 Cent pro Kilowattstunde (vorher: 10,35 Cent). Gleiches gilt für PV-Anlagen mit einer Leistung ab 40 bis 100 kWp.
- Bei Teileinspeisung variiert die Vergütung: Für Anlagen mit einer Leistung ab 10 bis 40 kWp bekommen Besitzer ab August 6,67 Cent pro Kilowattstunde (vorher: 6,73 Cent), für Anlagen mit einer Leistung ab 40 bis 100 kWp sind es 5,45 Cent (vorher: 5,50 Cent).
Die niedrigere Vergütung gilt immer nur für neue Anlagen. Wer sich eine PV-Anlage anschafft, für den bleibt die Einspeisevergütung 20 Jahre lang gleich hoch – abhängig eben vom Zeitpunkt der ersten Inbetriebnahme. Allerdings soll 2026 das letzte Jahr sein, in dem es die feste Einspeisevergütung für neue Solaranlagen gibt.
Recht auf Ganztagsbetreuung

Zum 1. August startet schrittweise der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Zunächst gilt er für Kinder, die im Schuljahr 2026/2027 in die erste Klasse kommen; in den Folgejahren kommt jeweils ein weiterer Jahrgang hinzu. Ab dem Schuljahr 2029/2030 sollen dann alle Kinder der Klassen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Förderung haben.
Vorgesehen ist eine Betreuung an fünf Werktagen von bis zu acht Stunden täglich – etwa in einem Hort oder über ein schulisches Ganztagsangebot. Wichtig für Eltern: Es handelt sich um ein Recht, nicht um eine Pflicht. Familien können das Angebot nutzen, müssen es aber nicht. Zuständig für die konkrete Umsetzung sind die Länder und Kommunen.
Blitzermarathon steht an
Vom 3. bis 9. August 2026 müssen Autofahrer wieder verstärkt mit Tempokontrollen rechnen. In dieser Woche findet bundesweit die „Speedweek“ statt: Polizei und Kommunen überprüfen dann auf Autobahnen, Bundesstraßen und innerorts häufiger, ob Geschwindigkeitsbegrenzungen eingehalten werden.
Im Fokus stehen vor allem unfallträchtige Strecken sowie Bereiche an Schulen, Baustellen und Krankenhäusern. Einen einzelnen Schwerpunkt-Tag gibt es im August nicht – während der gesamten Woche kann geblitzt werden.













