Neue EU-Regeln ab 2027
Manche Banken dürfen Deutschen kein Konto mehr anbieten
19.10.2026 – 13:58 UhrLesedauer: 4 Min.
Ab dem kommenden Jahr dürfen manche Banken deutsche Kundschaft nicht mehr aktiv anwerben. Was das für Konten außerhalb der EU bedeutet.
Ab dem 11. Januar 2027 dürfen Banken mit Sitz außerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), etwa aus Großbritannien, der Schweiz, den USA oder der Türkei, ihr Kerngeschäft mit Kundinnen und Kunden in Deutschland nur noch anbieten, wenn sie hier eine eigene, von der Bafin zugelassene Zweigstelle betreiben.
Was die neue Regel ebenso mit sich bringt ist, ein Werbeverbot: Wer keine Zweigstelle in Deutschland hat, darf auch nicht mehr um Kundschaft werben. Grundlage ist die EU-Richtlinie CRD VI, die in Deutschland über Änderungen im Kreditwesengesetz (KWG) umgesetzt wurde.
Was ist CRD VI genau?
CRD VI steht für Capital Requirements Directive VI, die sechste Fassung der europäischen Eigenkapitalrichtlinie. Wichtig: Eine Richtlinie gilt nicht wie ein Gesetz unmittelbar – sie musste erst von jedem EU-Mitgliedstaat in nationales Recht übersetzt werden. In Deutschland geschah das durch neue Paragrafen im Kreditwesengesetz, unter anderem § 53c ff. KWG. Die Regel, die ab 2027 tatsächlich greift, ist damit deutsches Recht auf EU-Vorgabe.
Welche Banken sind betroffen?
Betroffen sind Banken mit Sitz in einem sogenannten Drittstaat, also außerhalb von EU und EWR, die in Deutschland Einlagen annehmen, Kredite vergeben oder Garantien ausstellen wollen, ohne hier eine zugelassene Zweigstelle zu haben. Dazu zählen laut der Kanzlei King & Spalding etwa Banken aus Großbritannien, der Schweiz, den USA, der Türkei, aus Dubai oder Singapur.
Nicht betroffen sind Banken mit Sitz in der EU oder im EWR – deutsche Sparkassen und Direktbanken ebenso wie Banken aus Schweden, Italien, den Niederlanden, Frankreich, Polen, Tschechien, Bulgarien, Lettland, Dänemark oder Norwegen, das über den EWR eingebunden ist.
Was müssen betroffene Banken künftig tun?
Wer als Drittstaaten-Bank weiterhin aktiv Kernbankgeschäfte, also Einlagen, Kredite und Garantien, mit Kundschaft in Deutschland betreiben will, braucht ab dem 11. Januar 2027 eine eigene, von der Bafin zugelassene Zweigstelle. Mit Personal, laufender Aufsicht und einer Mindestkapitalausstattung, deren Höhe von der Risikoeinstufung abhängt.
Nach dem Kreditwesengesetz sind es entweder 0,5 Prozent der durchschnittlichen Verbindlichkeiten, mindestens aber fünf Millionen Euro, oder – bei höherem Risikoprofil, etwa bei einer Bilanzsumme über fünf Milliarden Euro oder Einlagengeschäft mit Privatkunden – 2,5 Prozent, mindestens aber zehn Millionen Euro.
Ohne diese Zweigstelle gilt im Umkehrschluss: Die Bank darf nicht mehr aktiv um Kundschaft in Deutschland werben – keine gezielte Werbeanzeige, kein Anruf, kein Vermittler, kein Kontoangebot über eine Vertriebsstruktur. Das Verbot richtet sich an die Bank, nicht an die Kundin oder den Kunden: Wer selbst, ganz ohne jede Anwerbung, von sich aus zu einer solchen Bank geht, kann weiterhin ein Konto eröffnen. In der Fachsprache wird dieses Verhalten „Reverse Solicitation“ genannt, zu Deutsch: „Kundenansprache auf Eigeninitiative“.
Beispiele zeigen, was das in der Praxis bedeutet:
- Ein deutscher Staatsbürger, der ein Konto bei einer schwedischen Bank in Schweden eröffnen will, ist nicht betroffen – Schweden ist EU-Mitglied.
- Ein niederländischer Staatsbürger, der in Deutschland lebt und ein Konto bei einer deutschen Bank eröffnen will, ist ebenfalls nicht betroffen. Hier gibt es gar keinen Bezug zu einem Drittstaat – eine EU-Bank bedient jemanden, der in der EU lebt.
- Für die meisten Menschen mit einem Konto bei einer türkischen Bank ändert sich wenig: Alte Konten bleiben, und wer im Urlaub selbst zur Bank geht, handelt auf eigene Initiative. Wer sein Konto bei der deutschen Tochter einer ausländischen Bank führt, etwa bei der Ziraat Bank International AG oder der İşbank AG, ist ohnehin nicht betroffen: Diese Institute haben eine eigene deutsche Banklizenz.
- Ein Brite, der in Deutschland lebt und arbeitet, aber unbedingt sein Geld bei einer britischen Bank ohne deutsche Niederlassung halten will, darf das weiterhin – er muss allerdings selbst die Initiative ergreifen und ein Konto bei der Bank eröffnen.
- Ein Deutscher, der in der Schweiz arbeitet und sein Gehalt auf ein Schweizer Konto will, darf das ebenfalls, wenn er selbst zur Bank geht. Laut der Schweizer Grenzgängerstatistik pendeln rund 67.500 Menschen von Deutschland aus zur Arbeit in die Schweiz. Das praktische Problem: Schweizer Banken werben heute aktiv um genau diese Zielgruppe – und genau diese Werbung wird für die Bank riskant, nicht das Konto des Kunden an sich.














