Verbraucherschützer alarmiert
Wasen-Abzocke? Diese Extragebühren sollten Festzeltbesucher kennen
25.09.2025 – 14:40 UhrLesedauer: 2 Min.
Wer beim Cannstatter Wasen einen Tisch im Festzelt möchte, zahlt oft nicht nur für Bier und Hendl, sondern muss auch fragwürdige Zusatzkosten tragen. Verbraucherschützer sind alarmiert.
Die Vorfreude auf einen Abend mit Dirndl, Blasmusik und Maßkrug ist groß. Doch wer im Festzelt feiern will, muss nicht nur schnell sein, sondern auch tief in die Tasche greifen. Eine Untersuchung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zeigt: Viele Veranstalter verlangen deutlich überhöhte Gebühren und schränken die Gültigkeit der Verzehrgutscheine unzulässig ein.
Zum Start des Cannstatter Wasens am 26. September hat die Verbraucherzentrale die Reservierungsbedingungen von acht großen Festzelten untersucht. Grund dafür waren zahlreiche Beschwerden von Besucherinnen und Besuchern über unklare oder überhöhte Kosten. Die Verbraucherschützer prüften im April Versandgebühren, Bearbeitungsentgelte und Regeln rund um Verzehrgutscheine – mit teils erschreckendem Ergebnis.
„Dass ein Abend im Festzelt nicht günstig ist, überrascht auf dem Wasen niemanden“, sagt Sabine Holzäpfel von der Verbraucherzentrale. „Dass manche Wasenwirte jedoch mit überhöhten Versand- und Bearbeitungsgebühren noch zusätzlich kassieren, finden wir nicht in Ordnung.“
Wer online reserviert, erhält vorab Verzehrgutscheine und Bändchen für den Zelteinlass. Dafür werden Versandkosten zwischen 10 und 18 Euro fällig. In fünf der acht Zelte kamen zusätzlich Bearbeitungsgebühren von 5 bis 15 Euro hinzu. Laut Verbraucherzentrale sind diese Kosten oft nicht gerechtfertigt. Denn gesetzlich erlaubt ist nur das, was tatsächlich an Aufwand entsteht.
„Die Versandkosten, die die Festzelte aufgerufen haben, liegen deutlich über den Brief- und Paketpreisen der Post“, erklärt Holzäpfel. Deshalb wurden alle Betreiber abgemahnt. Einige senkten daraufhin die Gebühren, andere nicht. In mehreren Fällen geht die Verbraucherzentrale nun juristisch gegen die Anbieter vor.
Noch gravierender findet die Verbraucherzentrale die Praxis rund um die Verzehrgutscheine. Wer einen Tisch reserviert, muss einen Mindestverzehr vorab bezahlen. Je nach Tag und Angebot sind das zwischen 16,50 Euro und 156,20 Euro pro Person. Besonders teuer wird es freitags und samstags, dort liegt der Mindestverzehr meist bei 60 bis 70 Euro.
Das Problem: In den meisten Fällen dürfen die Gutscheine nur am Tag der Reservierung eingelöst werden. Wer krank ist oder den Betrag beim Besuch nicht komplett ausschöpft, hat Pech gehabt. Die Verbraucherschützer kritisieren das als unzulässig und unflexibel. Einige Betreiber haben bereits reagiert und die Gültigkeit der Gutscheine verlängert. Andere halten an der alten Regelung fest. Auch hier laufen aktuell gerichtliche Verfahren.
Neben den Zusatzkosten und Gutscheinregeln fiel der Verbraucherzentrale ein weiterer Punkt negativ auf: Viele Festzelte informieren nur unvollständig über Rechte und Pflichten. Bei mehreren Anbietern fehlten Angaben zum gesetzlichen Widerrufsrecht, also dem Recht, eine Bestellung innerhalb von 14 Tagen rückgängig zu machen. Auch wie viele und welche Gutscheine man genau erhält, war häufig nicht transparent dargestellt.














