Staatliche Sozialleistung
Können Rentner Bürgergeld bekommen?
Aktualisiert am 08.10.2025 – 07:19 UhrLesedauer: 2 Min.
Reicht die Rente nicht zum Leben, haben Sie Anspruch auf Grundsicherung im Alter. Doch gilt der auch fürs Bürgergeld? Das sollten Rentner wissen.
Wer seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken kann, dem hilft unter Umständen das Bürgergeld. Die staatliche Sozialleistung soll das Existenzminimum sichern. Allerdings hat nicht jeder Anspruch darauf. Wir erklären, was für Rentner beim Bürgergeld gilt.
Ob Sie als Rentner Anspruch auf Bürgergeld haben, hängt von der Art Ihrer Rente ab, die Sie beziehen. Die reguläre gesetzliche Altersrente schließt den Anspruch auf Bürgergeld aus (§ 7 Sozialgesetzbuch II (SGB II)). Denn um Bürgergeld bekommen zu können, dürfen Sie die Regelaltersgrenze für die gesetzliche Rente noch nicht überschritten haben.
Es gibt aber auch Rentner, die Bürgergeld bekommen können. Dazu zählen Sie, wenn Sie eine Hinterbliebenenrente wie die Witwer- und Witwenrente oder Waisenrente beziehen. Auch eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung schließt den Anspruch auf Bürgergeld nicht aus. Bedingung ist allerdings, dass Sie täglich noch mehr als drei Stunden arbeiten können.
Bürgergeld und Rente lassen sich auch kombinieren, wenn Sie eine Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz erhalten. Die Grundrente wird dabei nicht als Einkommen angerechnet, das Bürgergeld also nicht gekürzt. Auch bei Rente nach dem Bundesentschädigungsgesetz können Sie Bürgergeld erhalten.
Bekommen Sie als Rentner kein Bürgergeld, weil Sie bereits reguläre Altersrente beziehen, können Sie beim Sozialamt einen Antrag auf Grundsicherung stellen. Das ist auch möglich, wenn Sie volljährig und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Lesen Sie hier, was Sie alles beantragen können, wenn die Rente nicht zum Leben reicht.















