Verbraucher frustriert
Bolognese ohne Fleisch: Barilla-Glas erregt Ärger
05.10.2026 – 14:27 UhrLesedauer: 2 Min.
Auf dem Glas steht „Bolognese“ – doch Fleisch sucht man vergebens. Ein Verbraucher ist deswegen irritiert.
Nicht viele haben Zeit und Muße, ihre Bolognese-Soße selbst herzustellen. Sie greifen oft zu Fertigprodukten aus dem Glas, dem Tetrapak oder der Dose. So auch ein 50-jähriger Verbraucher aus Egenhofen. Er kaufte „Base per Bolognese“ von Barilla und ärgerte sich, dass darin kein Fleisch enthalten war. Er kannte den Begriff „Base per“ (Basis für) nicht.
Hat der Kunde mit seiner Beschwerde recht?
Darum geht es
Auf dem Etikett ist das Wort „Bolognese“ sehr prominent aufgedruckt. Der Zusatz „Base per“ steht in deutlich kleineren Buchstaben darüber. Darunter sind etwas Zwiebel, Karotte und ein Basilikumblatt abgebildet.
Auf der Rückseite ist die Zutatenliste in sechs Sprachen abgedruckt. Deutsch steht an zweiter Stelle. Ein Glas enthält unter anderem Tomatenfruchtfleisch, Tomatenmarkkonzentrat, Zwiebeln, Sonnenblumenöl, Karotten und Salz – aber kein Fleisch.
Das sagen die Gesetze
Laut der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) dürfen Bezeichnungen und Abbildungen auf Lebensmittelverpackungen nicht darüber täuschen, was enthalten ist.
Nachbesserungsbedarf
Die Verbraucherschützer von „Lebensmittelklarheit“ stimmen dem Kunden zu. In der Tat birgt die Aufmachung des Etiketts eine Verwechselungsgefahr. „Die Schauseite stellt nicht klar, dass es sich um eine Tomatensoße ohne Fleisch handelt.“ Klarheit könnte ein Blick auf die Produktbezeichnung und Zutatenliste auf der Rückseite bringen. Da diese jedoch in sechs Sprachen aufgelistet ist, ist es laut den Verbraucherschützern „nicht zumutbar“, die deutsche Übersetzung herauszusuchen. Sie raten dem Hersteller, das Produkt auf der Schauseite so zu benennen, dass es nicht zu Verwechselungen mit einer Bolognese-Soße kommen kann.
Stellungnahme
Barilla hat sich bereits zu der Kritik geäußert. Die Firma erklärt, dass es sich mit „Base per Bolognese“ um einen Fantasienamen handelt. Dadurch werde deutlich, „dass es sich nicht um eine verzehrfertige Bolognese-Soße handelt, sondern um eine Grundlage zur Zubereitung eines entsprechenden Gerichts“. Auch die gesetzlichen Pflichtangaben seien vollständig gemacht worden.











