Fragen und Antworten
Das sind die aktuellen Bürgergeld-Regelsätze
Aktualisiert am 08.09.2025 – 13:29 UhrLesedauer: 5 Min.
Das Bürgergeld wurde eingeführt, um ein menschenwürdiges Existenzminimum zu sichern. Wer es bekommt und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Das Bürgergeld-Gesetz ist seit dem 1. Januar 2023 in Kraft. Doch was genau ist das Bürgergeld? Wer bekommt es? Welche Regelsätze gelten? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.
Das Bürgergeld ist eine wichtige sozialstaatliche Leistung in Deutschland. Es dient dazu, ein menschenwürdiges Existenzminimum für jene zu gewährleisten, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können.
Die Gründe sind vielfältig: Menschen können ihren Arbeitsplatz verlieren, müssen ihren Betrieb einstellen oder können aufgrund chronischer Krankheiten nicht mehr arbeiten. Die Corona-Pandemie hat zudem verdeutlicht, wie schnell Menschen unverschuldet in Not geraten können.
Bürgergeld erhält, wer erwerbsfähig ist und seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten kann. Gezahlt wird außerdem erst, wenn andere vorrangige Leistungen wie Arbeitslosengeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag nicht ausreichen. Wer früher Anspruch auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV) oder Sozialgeld hatte, hat jetzt Anspruch auf Bürgergeld.
Das Bürgergeld wurde zum 1. Januar 2025 nicht erhöht, es gab eine Nullrunde. Die folgende Tabelle zeigt die aktuellen Regelsätze:
| Regelbedarfstufe | Personen/Haushalt | Regelsatz |
|---|---|---|
| 1 | Alleinstehende und Alleinerziehende | 563 Euro pro Monat |
| 2 | Paare je Partner/Bedarfsgemeinschaften | 506 Euro pro Monat |
| 3 | Volljährige in Einrichtungen | 451 Euro pro Monat |
| 4 | Jugendliche von 14-17 Jahren | 471 Euro pro Monat |
| 5 | Kind von 6-13 Jahren | 390 Euro pro Monat |
| 6 | Kind von 0-5 Jahren | 357 Euro pro Monat |
Darüber hinaus können Bürgergeld-Empfänger neben dem Regelsatz zusätzliche Leistungen erhalten.
- Die Kosten für Unterkunft und Heizung werden in angemessener Höhe übernommen. Dazu gehören auch die Nebenkosten wie zum Beispiel Kosten für Kaltwasser und Warmwasserversorgung.
- Kinder und Jugendliche der Regelbedarfstufe 3 bis 6 erhalten zusätzlich zum Regelbedarf einen Kindersofortzuschlag in Höhe von 25 Euro monatlich.
- In bestimmten Fällen können Mehrbedarfe geltend gemacht werden, zum Beispiel für Alleinerziehende oder bei kostenaufwendiger Ernährung aus medizinischen Gründen.
Sie können Bürgergeld erhalten, wenn Sie erwerbsfähig und leistungsberechtigt sind und damit mindestens folgende Bedingungen erfüllen:
- Sie sind mindestens 15 Jahre alt und Sie haben die Altersgrenze für Ihre Rente noch nicht erreicht.
- Sie wohnen in Deutschland und haben hier Ihren Lebensmittelpunkt.
- Sie können mindestens drei Stunden pro Tag arbeiten.
- Sie oder Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft sind hilfebedürftig.
Hilfebedürftig bedeutet, dass Ihr Einkommen oder das Ihrer Bedarfsgemeinschaft unter dem Existenzminimum liegt und Sie den Lebensunterhalt nicht ausreichend aus eigenen Mitteln bestreiten können.
Erwerbsfähig bedeutet, dass keine Krankheit oder Behinderung Sie hindert, eine Arbeit aufzunehmen. Auch wer nicht erwerbsfähig ist, kann Bürgergeld erhalten, wenn sie oder er mit einer erwerbsfähigen und leistungsberechtigten Person in einer Bedarfsgemeinschaft lebt.
Nur wer bedürftig ist, erhält Bürgergeld. Sie müssen also grundsätzlich zuerst Ihre eigenen Mittel einsetzen, bevor Sie finanzielle Unterstützung erhalten. Wenn Sie Einkommen haben, müssen Sie damit zunächst Ihren Lebensunterhalt bestreiten, sofern die Freibeträge überschritten werden.
Einkommen sind grundsätzlich alle Einnahmen, die Ihnen zufließen. Zum Einkommen gehören zum Beispiel:
- Einkünfte aus nicht-selbstständiger und selbstständiger Arbeit,
- Entgeltersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Krankengeld,
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,
- Unterhaltszahlungen, Kindergeld, Renten,
- Einkünfte aus Kapitalvermögen und Zinsen,
- Steuererstattungen, Abfindungen sowie
- Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld oder BAföG.
Das Jobcenter zieht von Ihrem Einkommen unter anderem Freibeträge (Absetzbeträge) und Ausgaben ab.
Wer auf Bürgergeld angewiesen ist, darf ab dem 1. Januar 2023 im ersten Jahr des Leistungsbezugs, der sogenannten Karenzzeit, seine Ersparnisse behalten. Vermögen muss erst dann eingesetzt werden, wenn es 40.000 Euro übersteigt. Für jede weitere Person der Bedarfsgemeinschaft bleiben jeweils weitere 15.000 Euro geschützt. Nach Ablauf der Karenzzeit gilt für jede Person ein Vermögensfreibetrag von 15.000 Euro.
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Während der Karenzzeit werden die tatsächlichen Unterkunftskosten vom Jobcenter bezahlt. Heizkosten werden jedoch nur in einem angemessenen Umfang übernommen, um einen sparsamen Umgang mit Energie zu fördern.
Diese Regelungen basieren auf den Erfahrungen der Corona-Pandemie, die sich als effektiv erwiesen haben. Besonders in den ersten Phasen des Leistungsbezugs sind die Chancen hoch, eine neue Arbeit zu finden. Das Ziel der Regelung ist es, den Fokus auf die Arbeitssuche zu legen, anstatt sich mit einem Umzug in eine günstigere Wohnung beschäftigen zu müssen.
