Gelegenheit für Kaufinteressierte
Ablauf einer Zwangsversteigerung – Schritt für Schritt erklärt
10.09.2025 – 14:28 UhrLesedauer: 2 Min.
Bei Zwangsversteigerungen wird eine Immobilie über das Amtsgericht versteigert. Das Verfahren folgt einem strengen Ablaufplan.
Zwangsversteigerungen kommen für gewöhnlich zustande, wenn der aktuelle Besitzer einer Immobilie Schulden oder Zahlungsrückstände bei einem Gläubiger hat. Während die Situation für Hausbesitzer aus einer Notlage entsteht, können Zwangsversteigerungen für Kaufinteressenten lukrative Optionen sein.
Zwangsversteigerungen folgen einem geregelten Ablauf:
Als Kaufinteressent sind Zwangsversteigerungen eine Chance, eine Immobilie für einen deutlich niedrigeren Preis zu erstehen, als es auf dem Markt möglich wäre. Gleichzeitig gehen Käufer ein Risiko ein, denn die Immobilie kann vor dem Kauf oft nicht besichtigt werden.
Als Vorbereitung ist es sinnvoll, ein oder zwei Zwangsversteigerungen zu besuchen, um den Ablauf kennenzulernen. Außerdem ist es entscheidend, sich genau mit dem Verkehrswertgutachten auseinanderzusetzen, um möglichst viel über das Objekt in Erfahrung zu bringen. Im Zweifel kann ein Experte helfen, das Gutachten zu verstehen und einzuschätzen.
Im Falle eines Gebotes muss eine Bietsicherheit vorliegen. In der Regel geht es dabei um zehn Prozent des Verkehrswertes. Der Betrag muss sofort beim Termin nachzuweisen sein.
Außerdem fallen neben dem Zuschlag noch Gebühren für die Eintragung ins Grundbuch und die Grunderwerbssteuer an. Ab dem Zuschlag ist der neue Eigentümer für sämtliche Gebühren, Steuern und Verpflichtungen, die für die Immobilie anfallen, verantwortlich.
