Selbst wenn die Aktivrente nun bald Gesetz werden sollte und wie geplant zum 1. Januar 2026 startet, dürfte es damit Klagen von Bürgern geben, die nicht von ihr profitieren. Der Grünen-Abgeordnete Sascha Müller, der das Gutachten zur Aktivrente in Auftrag gegeben hatte, sagte t-online, dass ihn bereits diverse Schreiben erreicht hätten, in denen Bürger ihren Unmut darüber äußern, dass Selbstständige bei der Aktivrente außen vor bleiben. „Es entbehrt auch nicht einer gewissen Ironie, dass ausgerechnet jene Gruppe ausgeschlossen werden soll, die prädestiniert für Klagen ist: Anwälte“, sagte Müller.
Wer über das Renteneintrittsalter hinaus weiterarbeitet, „kann seinen Arbeitslohn
bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei erhalten“, heißt es im Referentenentwurf. Die Steuerfreistellung gelte für sozialversicherungspflichtige Einnahmen aus einem Angestelltenverhältnis. Das bedeutet: Dieser Steuervorteil soll zusätzlich zum Grundfreibetrag kommen, der 2026 voraussichtlich bei 12.348 Euro und damit 1.029 Euro im Monat liegen wird.
Damit könnten Menschen im Rentenalter also monatlich 1.971 Euro mehr Geld einnehmen als „normale“ Arbeitnehmer, ohne dass darauf Steuern fällig werden. Der Grundfreibetrag würde dann auf Einkünfte aus anderen Quellen, wie etwa einer Rente, angewendet werden.
Dieser finanzielle Anreiz soll die Beschäftigung Älterer fördern und dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Ökonomen zweifeln jedoch daran, dass die Aktivrente einen substanziellen Effekt haben wird.














