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Steuererklärung für Verstorbene – wie lange?
23.09.2025Lesedauer: 2 Min.

Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute geht es um die Steuererklärung für einen verstorbenen Angehörigen.
Wenn etwa ein Elternteil verstirbt, müssen Erben sich oft um viel Bürokratisches kümmern. Die Steuererklärung für den Verstorbenen ist dabei in der Regel nicht das Erste, an das man denkt. Dennoch ist sie für das Jahr des Todes Pflicht.
Doch was, wenn das Finanzamt im Jahr nach dem Tod des Angehörigen eine Steuererklärung einfordert, obwohl gar keine Einkünfte mehr vorliegen? Das fragte eine t-online-Leserin. „In welchen Fällen müsste ich die Steuererklärung für meinen Vater noch machen?“
Melanie Holz, Steuerexpertin bei Wiso Steuer, erläutert zunächst, warum im Jahr des Todes noch eine Steuererklärung für den Verstorbenen abzugeben ist. „Es müssen alle Einkünfte bis zum Todestag erfasst werden – egal ob Rente, Mieteinnahmen oder Dividenden. Die Pflicht, die Erklärung abzugeben, geht automatisch auf die Erben über.“
Für das Jahr danach müssen Sie jedoch in aller Regel keine Erklärung mehr abgeben. Denn wenn nach dem Tod noch Zahlungen anfallen, etwa verspätet ausgezahlte Dividenden oder Zinsen, sind diese Einkünfte nicht mehr dem Verstorbenen, sondern den Erben zuzurechnen und unter Umständen von diesen zu versteuern. „Dann kann das Finanzamt auch fürs Folgejahr eine Steuererklärung vom Erben verlangen“, so Holz.
Doch warum hatte das Finanzamt die Leserin dann aufgefordert, für den Verstorbenen im Jahr nach dessen Tod eine Erklärung abzugeben? „Manchmal verschickt das Amt Erinnerungen automatisch, obwohl gar keine Pflicht besteht“, sagt Holz. In so einem Fall reicht der Expertin zufolge meist ein kurzer Hinweis, etwa „Mein Vater hatte ab 2024 keine Einkünfte mehr.“ Damit sei die Sache meistens erledigt.















