Vererbt und im Verlust
Wie Sie klug mit einem Minus-Depot umgehen
22.09.2025 – 13:59 UhrLesedauer: 4 Min.

Im Nachlass finden sich neben Haus und Konto oft auch Wertpapiere. Doch was, wenn Aktien und Fonds im geerbten Depot an Wert verloren haben?
Wenn Sie ein Depot mit Wertpapieren erben und sich einige der Positionen darin im Minus befinden, ist der erste Impuls häufig, diese zu verkaufen, um das Erbe „zu sichern“. Doch dieser Reflex kann mehr schaden als nutzen. Denn Verluste auf dem Papier sind noch keine realisierten Verluste – sie werden erst wirksam, wenn die Werte tatsächlich verkauft werden.
Deshalb gilt vor allem für Börseneinsteiger: Erst einen Überblick verschaffen, dann entscheiden. Doch was könnte die bessere Alternative zum Verkauf sein?
Die Empfehlung von Experten lautet: Schauen Sie sich die Zusammensetzung des Depots genau an. Welche Wertpapiere sind enthalten? Einzelaktien, Immobilienfonds, ETFs, Anleihen oder Gold? Wie breit ist das Depot gestreut? Wie hoch sind mögliche laufende Kosten – etwa durch aktiv gemanagte Fonds? Und wie viel Zeit und Risiko sind Sie nach dem Tod des Erblassers selbst bereit zu tragen?
Fest steht: Ein sofortiger Verkauf aus Unsicherheit oder Emotion heraus kann dazu führen, dass Sie gerade in einer Schwächephase Verluste realisieren und damit mögliche Chancen auf eine spätere Erholung verschenken. Besonders bei breit gestreuten Aktien-ETFs wie etwa dem MSCI World zeigen langfristige Daten: Auch nach starken Einbrüchen haben sich die Kurse über längere Zeiträume oft erholt.
Wenn Sie Zeit mitbringen und eine moderate Risikobereitschaft haben, sollten Sie prüfen, ob ein Halten oder schrittweiser Umbau des Depots sinnvoller ist als ein schneller Verkauf. Alternativ kann ein sogenanntes Rebalancing helfen: Dabei wird die ursprüngliche Aufteilung des Vermögens wiederhergestellt, indem man etwa einen Teil der Aktienanlagen in sicherere Anlagen wie Tagesgeld, Festgeld oder Anleihen umschichtet.
Auch steuerlich kann sich Geduld für Sie auszahlen: Sollten sich einzelne Wertpapiere mittel- oder langfristig nicht wie erwartet erholen, können Sie Verluste aus dem Verkauf später mit Gewinnen aus anderen Veräußerungen verrechnen – das senkt die steuerliche Belastung. Allerdings gilt: Verluste aus Aktienverkäufen dürfen nur mit Gewinnen aus anderen Aktienverkäufen verrechnet werden – nicht mit Gewinnen aus Fonds, ETFs oder Zinsen.
Wer sich mit der Depotstruktur oder den steuerlichen Auswirkungen unsicher fühlt oder bisher wenig Erfahrungen mit Wertpapieren hat, sollte keine voreiligen Entscheidungen treffen. Ein Gespräch mit einem unabhängigen Finanzberater kann dabei helfen, die eigene Risikobereitschaft zu klären und passende Schritte zu wählen.
Bevor Sie überhaupt über den Verkauf einzelner Wertpapiere, den Kauf neuer Anlagen oder ein Rebalancing nachdenken können, muss das geerbte Depot zunächst auf Sie übertragen werden. Dafür sind einige rechtliche und organisatorische Schritte nötig.
Zunächst benötigen Sie eine Legitimation gegenüber der depotführenden Bank. In der Regel geschieht das durch einen Erbschein oder ein notariell beglaubigtes Testament. Manche Banken akzeptieren auch eine Depotvollmacht über den Tod hinaus, wenn diese zu Lebzeiten korrekt hinterlegt wurde.
Sobald die Legitimation geklärt ist, können Sie die Übertragung der Wertpapiere auf ein eigenes Depot beantragen. Dieser Schritt ist wichtig, weil Sie erst dann frei über die enthaltenen Positionen verfügen können. Außerdem lassen sich über das eigene Depot künftige Steuerpflichten besser dokumentieren, etwa bei späteren Verkäufen.












