Flexible Geldanlage
Bausparvertrag für mehr als nur den Hausbau nutzen
19.09.2025 – 14:52 UhrLesedauer: 2 Min.
Ein Bausparvertrag dient nicht nur dem Hausbau. Welche Möglichkeiten stehen Bausparern noch offen? Ein Überblick.
Wer einen Bausparvertrag abgeschlossen hat, aber nicht bauen will, steht womöglich vor der Frage, wofür er ihn sonst noch verwenden kann. Oft ist er ein cleverer Spar- und Finanzierungshelfer für Renovierung, Sanierung oder Altersvorsorge. Hier ein Überblick, wie flexibel dieses Finanzprodukt tatsächlich ist und wie man es sinnvoll nutzen kann.
Der Bausparvertrag verfolgt einen klaren Zweck: Er soll dabei helfen, Wohneigentum zu günstigen Konditionen zu finanzieren. Mit ihm sichert man sich nicht nur ein Darlehen zu attraktiven Zinsen, sondern man kann zudem staatliche Förderungen in Anspruch nehmen.
Allerdings ist genau hier eine wichtige Einschränkung zu beachten. Die Vergünstigungen – etwa die Wohnungsbauprämie – sind an die sogenannte wohnungswirtschaftliche Verwendung gebunden.
Das bedeutet, ein Bauspardarlehen darf ausschließlich für Maßnahmen rund um Hausbau, Kauf, Umbau oder Modernisierung eingesetzt werden. Diese Zweckbindung ist in § 1 Absatz 3 des Bausparkassengesetzes (BSpKG) festgeschrieben.
Den Nutzungsmöglichkeiten rund ums Eigenheim sind nahezu keine Grenzen gesetzt. Darunter:
Wurde ein Bausparvertrag noch vor dem 25. Geburtstag abgeschlossen, gelten besondere Bedingungen. Zwar gibt es die Wohnungsbauprämie vom Staat, dennoch darf das angesparte Guthaben bei der Auszahlung frei verwendet werden – egal, wie alt man dann ist.
Das Ersparte kann beispielsweise für einen Auslandsaufenthalt oder als Eigenkapital für eine Autofinanzierung verwendet werden, ohne dass die Wohnungsbauprämie zurückgezahlt werden muss. Diese Möglichkeit besteht jedoch nur einmal und nur für einen Vertrag.
Bevor man über sein Guthaben oder das Bauspardarlehen verfügen kann, muss der Vertrag die sogenannte Zuteilungsreife erreichen. Das bedeutet, dass man je nach Tarif mindestens 40 bis 50 Prozent der vereinbarten Bausparsumme angespart und eine bestimmte Mindestlaufzeit eingehalten hat.
Zusätzlich spielt die sogenannte Bewertungszahl eine Rolle. Sie berücksichtigt, wie lange und wie viel bereits eingezahlt wurde. Je höher die Einzahlungen und je länger die Ansparzeit, desto schneller wird der Wert erreicht.
Ist der Vertrag zuteilungsreif, wird man von der Bausparkasse informiert. Nun gibt es mehrere Möglichkeiten. Man kann:
Wer das Darlehen aufnimmt, profitiert von den bei Vertragsabschluss gesicherten Zinssätzen. Verzichtet man darauf, bleibt der Anspruch bestehen, solange der Vertrag fortgeführt wird.
Ein Vorteil: Durch Sonderzahlungen oder höhere Sparraten kann man die Zuteilung beschleunigen. Wer hingegen lieber noch spart, kann den Vertrag auch nach Eintritt der Zuteilungsreife ruhen lassen.
Zu beachten ist jedoch, dass Bausparkassen zehn Jahre nach Zuteilungsreife das Recht haben, den Vertrag zu kündigen.














