Trotz hoher Freibeträge
Mehrheit hält Erbschaftsteuer für zu hoch
05.09.2025 – 12:33 UhrLesedauer: 2 Min.
Viele empfinden die Erbschaftsteuer als ungerecht. Doch dank Freibeträgen und geschickter Planung lässt sich oft viel Geld sparen.
Fast zwei Drittel der Deutschen empfinden die Erbschaftsteuer als unfair. Mehr als die Hälfte (54 Prozent) hält sie für zu hoch, nur 9 Prozent für zu niedrig. Das zeigt eine repräsentative Umfrage des Geldratgebers „Finanztip“. Gleichzeitig rechnen rund drei Viertel der Bürger mit einem Erbe: 56 Prozent erwarten Geldvermögen, 44 Prozent eine Immobilie. Jeder Vierte (26 Prozent) geht jedoch davon aus, leer auszugehen.
Tatsächlich können viele Menschen erben, ohne überhaupt Erbschaftsteuer zahlen zu müssen. „Entscheidend sind die Freibeträge, die gar nicht so gering sind, wie viele denken“, sagt „Finanztip“-Chefredakteur Saidi Sulilatu. So viel können Sie steuerfrei erben.
Die Steuerlast hängt vom Verwandtschaftsgrad ab. Ehepartner können bis zu 500.000 Euro steuerfrei erben, Kinder bis zu 400.000 Euro. Bei Enkeln liegt der Freibetrag in den meisten Fällen bei 200.000 Euro, bei Eltern, Großeltern und Urenkeln bei 100.000 Euro. Für alle anderen gilt ein Freibetrag von 20.000 Euro. Diese Tabelle zeigt, wie hoch die Erbschaftsteuer für Sie ausfällt.
Besonderheit bei Immobilien: Zieht ein Kind für mindestens zehn Jahre selbst in die geerbte Immobilie ein, entfällt die Erbschaftsteuer – allerdings nur bis zu einer Wohnfläche von 200 Quadratmetern.
Auch zu Lebzeiten können Sie Vermögen steueroptimiert übertragen. Denn die gleichen Freibeträge gelten auch für die Schenkungsteuer. Und: Sie lassen sich alle zehn Jahre neu nutzen.
„Finanztip“ gibt ein Beispiel: Eine Großmutter schenkt ihrer Tochter 400.000 Euro, die diese anschließend steuerfrei an ihren Sohn weiterreicht. So bleibt die gesamte Summe erhalten.
Würde der Enkel das Geld direkt bekommen, wären 22.000 Euro Schenkungsteuer fällig. „Wichtig ist, dass im Notarvertrag niemand zur Weiterleitung verpflichtet wird, sonst könnte das Finanzamt die Kettenschenkung ablehnen“, so Sulilatu.
Auch bei Immobilien kann Schenkung ein Weg sein. Zwei Eltern können ein Haus im Wert von 800.000 Euro in zwei Teilen steuerfrei an ihr Kind übertragen. Mit Nießbrauch oder Wohnrecht behalten sie weiterhin die volle Nutzung und senken gleichzeitig den steuerlichen Wert der Immobilie.
Die Erbschafts- und Schenkungssteuer spült den Bundesländern inzwischen Milliarden in die Kassen. 2024 lag das Aufkommen bei 13,3 Milliarden Euro – ein neuer Höchstwert und 12,3 Prozent mehr als im Vorjahr. Gleichzeitig sanken die Vermögensübertragungen auf 113,2 Milliarden Euro.














