Boom in den Niederlanden
Gegen die Angst: Gibt es Schlumpfspray auch in Deutschland?
04.09.2025 – 14:00 UhrLesedauer: 2 Min.
In den Niederlanden ist es ausverkauft: Ein Spray, das Angreifer blau färbt und tagelang markiert. Doch ist der Einsatz in Deutschland erlaubt?
In den Niederlanden ist seit einigen Wochen ein Produkt ausverkauft, das es bislang kaum jemandem ein Begriff war: das sogenannte Schlumpfspray. Die kleine Dose enthält blaue Lebensmittelfarbe, die beim Versprühen schäumt, Angreifern kurzzeitig die Sicht nimmt und zudem tagelang auf Haut oder Kleidung haftet. Wer getroffen wird, läuft – so der Gedanke – gut erkennbar durch die Straßen.
Gedacht ist das Mittel als legale Alternative zu Pfefferspray, das in den Niederlanden verboten ist. Vor allem Frauen greifen seit dem Mord an einer 17-Jährigen in Amsterdam Mitte August vermehrt zu solchen Produkten, um sich sicherer zu fühlen. Was verbirgt sich hinter dem Namen Schlumpfspray?
Die Sprays enthalten meist harmlose, aber hartnäckige Farbstoffe. Im Ernstfall soll der Farbnebel Angreifer für einige Sekunden blenden und dem Opfer die Flucht ermöglichen. Der zweite Effekt: Die Farbe lässt sich nur schwer abwaschen und soll Täter so leichter identifizierbar machen. Hersteller werben mit Reichweiten von bis zu vier Metern und versprechen, dass die Markierung mindestens drei Tage lang sichtbar bleibt. Preise zwischen 9,90 und 14,95 Euro für eine 40-Milliliter-Dose haben die Nachfrage nicht gebremst. In vielen Shops sind die Produkte ausverkauft.
Der Erfolg des „Criminal Identifier“ (englisch für Markierer für Kriminelle), wie eine niederländische Anbieterin ihr Produkt nennt, hängt eng mit dem Waffenrecht zusammen. Pfefferspray darf in den Niederlanden weder besessen noch benutzt werden. Viele Frauen suchen deshalb nach legalen Alternativen. In Deutschland ist die Lage anders: Hier darf Pfefferspray als sogenanntes „Tierabwehrspray“ verkauft werden und kann in Notwehrsituationen auch gegen Menschen eingesetzt werden. Schlumpfspray wirkt harmloser, doch die rechtliche Bewertung ist kompliziert.
Juristen weisen darauf hin, dass auch das Versprühen von Farbe eine Körperverletzung darstellen kann, etwa wenn das Spray die Augen reizt oder die Verfärbung nur schmerzhaft zu entfernen ist. Hans Kudlich von der Universität Erlangen-Nürnberg erklärte dem Bayerischen Rundfunk: „Das kann eine Körperverletzung sein. Zugleich aber könnte der Einsatz in einer Gefahrensituation als Notwehr gerechtfertigt sein.“ Strafrechtler Matthias Jahn von der Universität Frankfurt sieht zusätzlich Missbrauchsgefahren. „Unschuldige könnten grundlos mit Farbe markiert werden und ins Visier geraten“, sagte er dem ZDF. In solchen Fällen wäre der Einsatz eindeutig strafbar.
Offizielle Zahlen zu Schlumpfspray-Einsätzen gibt es in Deutschland bisher nicht. Das Bayerische Landeskriminalamt hat keine Fälle registriert, auch die Polizei München spricht von einem „unbekannten Phänomen“. Eine klare Bewertung sei schwierig, solange keine gesicherten Erkenntnisse über Inhaltsstoffe und Wirkung vorliegen. Grundsätzlich rät die Polizei aber von waffenähnlichen Gegenständen ab: Sie könnten im Ernstfall gegen das Opfer selbst eingesetzt werden. Besser sei es, Täter mit Lärm abzuschrecken oder Hilfe zu rufen.
Die Popularität von Schlumpfspray sagt viel über das Sicherheitsgefühl vieler Frauen in den Niederlanden aus. Die Betreiberin eines Onlineshops schilderte, wie sie nach einem Übergriff 2022 nach legalen Selbstverteidigungsmitteln suchte und mit dem Spray ein Geschäftsmodell fand. Auch Sprühpflaster oder andere Alltagsprodukte sind knapp, weil sie in sozialen Netzwerken als Ersatz empfohlen werden.















