Fahrplan für Reformen
Merz rückt von Rentenzusage ab
05.11.2026 – 11:09 UhrLesedauer: 2 Min.

Die Kapitalrente kommt nicht zusammen mit dem großen Rentenpaket. Kanzler Merz rückt damit von einer Zusage ab. Doch neu ist dieser Fahrplan eigentlich nicht.
Das Gesetz für die geplante Kapitalrente soll erst 2027 kommen. Wie das „Handelsblatt“ berichtet, will das Bundeskabinett nach Aussage von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) vor Weihnachten nur den rentenrechtlichen Teil der Reform ausformuliert beschließen. Dazu gehören etwa die Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung sowie die Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren („Rente mit 63“). Für die Kapitalrente soll es zunächst nur Eckpunkte geben, das Gesetz dazu soll 2027 folgen.
Damit rückt Merz von seinem eigenen Versprechen ab. Noch vor vier Wochen hatte er auf dem Deutschland-Gipfel von „Handelsblatt“ und „Wirtschaftswoche“ angekündigt, die komplette Reform bis Weihnachten durchs Kabinett zu bringen. Ende August hatte es nach einer Klausurtagung der Koalitionsfraktionen zudem geheißen, das gesamte Paket solle bis Ende 2026 durch den Bundestag.
Kapitalrente: Bas kündigte sie schon im August für 2027 an
Überraschend kommt die Aufteilung der Rentenreform in mehrere Pakete trotzdem nicht. Die damalige Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hatte schon Ende August im Gespräch mit „Table.Briefings“ angekündigt, die Reform in zwei bis drei Gesetzespaketen umzusetzen. Der Einstieg in die Kapitalrente solle in einem zweiten Teil kommen, „voraussichtlich Anfang 2027“, sagte sie. Verzögert hat sich dagegen das erste Paket: Es sollte nach Bas‘ damaligen Worten schon im Oktober ins Kabinett. Inzwischen ist Bas zurückgetreten, neuer Arbeitsminister ist Alexander Schweitzer (SPD).
Die Kapitalrente gilt als Herzstück der Reform. Nach schwedischem Vorbild soll innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung ein Rentenbaustein entstehen, der am Kapitalmarkt angelegt wird. Im Endausbau sollen Beitragszahler dafür zwei Prozentpunkte mehr einzahlen. Was das für Ihr Nettogehalt bedeutet, lesen Sie hier. Die Rentenkommission empfiehlt einen Start „idealerweise schrittweise beginnend ab 2028“. Die Kapitalrente soll langfristig dazu beitragen, das Rentenniveau wieder anzuheben und die Folgen des demografischen Wandels abzufedern.
Wer soll die zusätzlichen Rentenbeiträge verwalten?
Noch sind wichtige Fragen offen. Unklar ist vor allem, wer das Geld verwalten soll. Die Kommission hatte den Kenfo vorgeschlagen. Der Fonds verwaltet erfolgreich ein Milliardenvermögen, das für die Lagerung des deutschen Atommülls genutzt wird. Unter der Ampelregierung war der Kenfo auserkoren worden, das sogenannte Generationenkapital anzulegen, dessen Einführung wegen des Koalitionsbruchs aber nicht mehr beschlossen wurde.
Neben dem Kenfo hat sich auch die Bundesbank als Verwalter der Kapitalrente angeboten. Nach Informationen des „Handelsblatts“ müssen beide derzeit einen Anforderungskatalog der Regierung beantworten. Außerdem muss geklärt werden, wer von der Kapitalrente profitieren soll, etwa ob Erwerbsgeminderte, Grundrentner oder Hinterbliebene einbezogen werden.
In der Koalition gehen die Meinungen zum Zeitplan des Gesetzes auseinander. „Schnelligkeit ist wichtig, aber bei einem solchen Generationenprojekt geht Gründlichkeit vor“, sagte SPD-Fraktionsvize Dagmar Schmidt dem „Handelsblatt“. Pascal Reddig, Chef der Jungen Gruppe der Unionsfraktion, kritisierte dagegen: „Die Kapitalrente braucht ein Gesetz, keine Absichtserklärung.“ Grundentscheidungen dürften „nicht aufgeschoben werden“.














