Abschaffung „nicht gerechtfertigter Ausnahmen“
Unternehmer fordern höhere Erbschaftsteuer in Deutschland
07.10.2026 – 09:36 UhrLesedauer: 3 Min.

Am Dienstag wird über die Erbschaftsteuer vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt. Nicht nur von Stimmen der CDU wird nun eine Reform gefordert.
In einem offenen Brief an Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) fordern über 90 Unternehmer und Unternehmerinnen eine höhere Erbschaftsteuer für große Vermögen und eine Abschaffung von Privilegien für Betriebe. Darüber berichtet das „Handelsblatt“. Demnach fordern die Unternehmer eine Abschaffung der Privilegien, die dazu führen, dass auch Milliardenerben keine Steuern bezahlen müssen.
„Wir rufen die Vorsitzenden der Regierungsparteien dazu auf, im Sinne des im Grundgesetz verankerten Leistungsfähigkeitsprinzips eine faire Regelung der Erbschaftsbesteuerung von Betriebsvermögen zu finden, die nicht gerechtfertigte Ausnahmen abschafft“, zitiert die Wirtschaftszeitung aus dem Brief.
Das Timing ist kein Zufall: In der kommenden Woche wird die Erbschaftsteuer vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhandelt. Am 12. und 13. Oktober werden zwei unterschiedliche Beschwerden zu der Steuer verhandelt, die aber gemeinsam gesehen werden müssen.
Freibeträge für Privatpersonen lange nicht gestiegen
Zum einen klagt der Freistaat Bayern und fordert zum einen eine Erhöhung der Freibeträge für Privatpersonen, zum anderen aber auch deren stärkere regionale Aufgliederung. Erben müssen bis zu bestimmten Freibeträgen keine Steuern zahlen – je näher der Verwandtschaftsgrad dem Verstorbenen ist, desto mehr kann man steuerfrei erben. So können etwa Kinder von ihren Eltern pro Elternteil 400.000 Euro steuerfrei erben.
Diese Freibeträge haben sich seit 2009 nicht erhöht – obwohl Immobilienpreise im selben Zeitraum stark gestiegen sind. Und, wie Bayern ebenfalls anmerkt: Ein Haus in München oder Hamburg ist tendenziell mehr wert als eines, das in der niedersächsischen Provinz steht. Das Gericht soll prüfen, ob die Bundesregierung dies berücksichtigen müsste und ob eine Anpassung der Freibeträge erforderlich wäre.
Während aber Privatleute immer häufiger für ihr Erbe zur Kasse gebeten werden, bleiben hohe Vermögen und Betriebsvermögen sehr oft steuerfrei. Gegen diesen Grundsatz hat eine Privatperson eine Verfassungsbeschwerde eingelegt – das ist die zweite Verhandlung, die in Karlsruhe kommende Woche behandelt wird.
Milliardenerben zahlen oft keine Steuer
Der Gedanke hinter der Verschonung von Betriebsvermögen: Erbt jemand ein Unternehmen, soll die Steuer nicht so stark an der Liquidität zehren, dass Arbeitsplätze oder der Betrieb selbst gefährdet werden. Allerdings mahnen Kritiker, dass solche Grundsätze als Schlupfloch für besonders Wohlhabende genutzt werden, um überhaupt keine Steuern zu zahlen. Besonders prominent war im Jahr 2025 das Beispiel der Unternehmerfamilie Knorr-Bremse: Weil die Erben es verpasst hatten, gewisse Schlupflöcher zu nutzen, wurde eine Steuer in Höhe von vier Milliarden Euro festgesetzt.
Die Sorge, dass eine solche Steuer die Fortführung des Unternehmens gefährden würde, erwies sich aber als unbegründet – für das laufende Jahr erwartet Knorr-Bremse einen Umsatz von rund 8,3 Milliarden Euro.
Unternehmer: Lobbygruppen vertreten uns nicht
Speziell gegen diese Verschonung von Betriebsvermögen stellen sich Unternehmer in dem offenen Brief jetzt. Man fühle sich nicht von den Lobbygruppen vertreten, die vor einer höheren Erbschaftsteuer warnen und behaupten, dies würde die Fortführung von Familienunternehmen gefährden. „Wir sind überzeugt: Eine faire Ausgestaltung der Erbschaftsteuer ist Teil einer gerechten und zukunftsfähigen Wirtschaft“, zitiert das „Handelsblatt“ aus dem Brief an den Kanzler.













