Was sieht das Primärarztsystem vor?
Die Details werden noch beraten. Grundlegend aber ist der Anspruch, dass die Patienten stärker durch das Gesundheitssystem geführt werden, um unnötige und doppelte Arztbesuche zu verhindern. Patienten sollen sich dann an eine Erstanlaufstelle wenden, digital, telefonisch oder persönlich. Dort soll es dann klare Anweisungen geben, ob der Patient etwa zur Notaufnahme muss oder ob auch ein Apothekenbesuch, Hausarztbesuch oder Ähnliches ausreicht. Facharztbesuche sollen dann auf Weiterleitung des Hausarztes geschehen.
Die Regierung verspricht sich davon, dass unnötige Arztbesuche, vor allem bei Fachärzten, vermieden werden. Hausarztverbände protestieren allerdings, sie befürchten eine Überlastung der Praxen. Entscheidend wird deswegen wohl, inwieweit auch digitale und telefonische Wege genutzt werden können.
Ein ähnliches System gibt es in der Schweiz mit dem Anbieter Medgate. Das Prinzip: Man erreicht 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche Ärzte, die entweder online oder telefonisch eine Erstberatung durchführen. Oftmals, so berichten es Schweizer Medien, könne so bereits das Aufsuchen einer Rettungsstelle oder ein Arztbesuch vermieden werden. Schweizer, die sich verpflichten, zunächst Medgate zu kontaktieren, bevor sie einen Arzt besuchen, bekommen zudem einen Rabatt auf ihren Versicherungsbeitrag.
Wie äußert sich die Opposition?
Die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Katharina Dröge, betonte: „Ich unterstütze nicht oft Dinge, die Friedrich Merz sagt.“ Aber es sei richtig, dass der Kanzler gesagt habe, dass das Nebeneinander von privater und gesetzlicher Krankenversicherung von vielen Menschen als Gerechtigkeitsproblem empfunden werde. Es sei zum Beispiel ungerecht, wenn gesetzlich Versicherte länger auf Termine warten müssten als privat Versicherte.
Dröge sagte weiter, sie fordere nun nicht gleich die Einführung einer Bürgerversicherung. Das sei eine riesige Reform, die man nicht sofort umsetzen könne. Stattdessen sei es ein „erster pragmatischer Weg“, die private Krankenversicherung in den Risikoausgleich der gesetzlichen Versicherung mit aufzunehmen. Das bedeute „gemeinsame Verantwortung, gemeinsame Solidarität“.
Der Risikoausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung stellt sicher, dass Krankenkassen mit einem höheren Anteil an kranken Versicherten finanziell nicht benachteiligt werden. Einen solchen Mechanismus gibt es in der privaten Krankenversicherung nicht. Ein finanzieller Ausgleich könnte bedeuten, dass sich die privaten Kassen an Kosten für besonders risikoreiche Patienten beteiligen müssten und somit stärker in den Solidarmechanismus einbezogen werden.














