Die Höhe des finanziellen Ausgleichs für Überstunden hängt zudem davon ab, wie viel Sie pro Stunde verdienen. Je mehr, desto üppiger fällt logischerweise auch die zusätzliche Auszahlung für Überstunden aus. Lesen Sie hier mehr dazu, ob es sich lohnt Überstunden auszahlen zu lassen.
Überstunden-Ausgleich berechnen
Beziehen Sie ein Festgehalt, müssen Sie sich zunächst Ihren Stundenlohn ausrechnen, wenn Sie wissen möchten, wie viel Geld Sie für eine Überstunde bekommen. Zwei Formeln führen dabei zum Ziel. Welche das sind, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Wo lauern Fallstricke?
Der Anspruch auf Auszahlung von Überstunden verjährt in der Regel nach drei Jahren. Das ist dann der Fall, wenn in Ihrem Arbeitsvertrag keine oder eine zu kurze und damit unwirksame Ausschlussfrist vereinbart wurde. Die Frist muss mindestens drei Monate betragen. Andernfalls startet die dreijährige gesetzliche Frist ab Ende des Jahres, in dem Sie die Überstunden geleistet haben.
Bei einer Kündigung sollten Sie zudem darauf achten, nicht unbedacht eine sogenannte Ausgleichsquittung zu unterschreiben. Damit wären dann nämlich alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis abgegolten – also auch eine Auszahlung von Überstunden.
Statt Auszahlung: Welche Alternativen gibt es?
Statt sich Überstunden auszahlen zu lassen, können Sie je nach vertraglicher Regelung auch einen zeitlichen Ausgleich wählen. Diesen Freizeitausgleich sieht das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) vor: In § 3 begrenzt es die tägliche Arbeitszeit auf acht Stunden, erlaubt aber bis zu zehn Stunden, wenn sich Ihre Arbeitszeit innerhalb von sechs Monaten im Schnitt wieder auf acht Stunden pro Tag einpendelt. Dafür ist Freizeitausgleich nötig.
- Überstunden: Diese Regel sollten Arbeitnehmer kennen
Den Überblick kann man mit einem Arbeitszeitkonto behalten. Wie auf einem Girokonto wird dort Guthaben verwaltet – nur dass es nicht um Geld, sondern um Zeit geht. Machen Sie Überstunden, werden diese automatisch auf dem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben. Andersherum rutschen Sie ins Minus, wenn Sie weniger arbeiten als vertraglich vereinbart.
Haben Sie gekündigt und noch ein Stundenguthaben auf dem Arbeitszeitkonto, das Sie nicht mehr durch Freizeit ausgleichen können, muss Ihr Arbeitgeber die Überstunden auszahlen. Grundsätzlich sollten Sie aber darauf achten, das Guthaben nicht zu groß werden zu lassen.
Denn Sie geben Ihrem Arbeitgeber sonst einen erheblichen Kredit. Geht das Unternehmen insolvent, ist auch Ihr Zeitguthaben verloren. Denn das Insolvenzgeld, das Sie dann von der Bundeagentur für Arbeit erhalten, sichert lediglich Lohn- und Gehaltsansprüche aus den drei Monaten vor der Insolvenz ab.















