„Pöbelhaftes Verhalten“
AfD-Bundesspitze will Brüll-Streamer jetzt eine Grenze setzen
13.09.2026 – 18:58 UhrLesedauer: 4 Min.

Ein Medienaktivist bedrängt seit Wochen Journalisten bei AfD-Terminen. Nun will der Bundesvorstand der Partei ihm eine Grenze setzen. Und dabei könnte es nicht bleiben.
Auf AfD-Veranstaltungen und in ihrem Umfeld filmt er Journalisten penetrant live und bepöbelt sie. Nun will der AfD-Bundesvorstand eine rote Linie für den Streamer Matthäus Westfal, der sich „Aktivist Mann“ nennt, ziehen. Am Montag will die AfD-Bundesspitze in ihrer Sitzung einen entsprechenden Beschluss fassen. Der Antrag darauf liegt t-online vor.
Und es könnte für Westfal nicht dabei bleiben. Auf Drängen der Landesvorsitzenden der AfD Hessen soll Westfal auch in der Bund-Länder-Schalte an diesem Freitag zum Thema werden. Die Hessen melden vehementen Protest gegen Westfals Umgang mit Journalisten an.
Es ist ein außergewöhnlicher Schritt für die AfD. Die Partei steht der Presse sehr kritisch gegenüber und distanziert sich zugleich selten von Unterstützern aus ihrem sogenannten Vorfeld. Die Videos, auf denen Westfal Journalisten anpöbelt, hatten jedoch nicht nur in der Öffentlichkeit, sondern zumindest auch in Teilen der Partei für scharfe Kritik gesorgt.
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AfD will Westfal nur noch unter einer Bedingung zulassen
Im Beschlussantrag für die Bundesvorstands-Sitzung an diesem Montag heißt es nun: Die Bundesspitze der Partei fordere alle Gliederungen der Partei dazu auf, Westfal „ausschließlich unter der Bedingung“ zu Parteiveranstaltungen zuzulassen, „dass dieser vorab zusichert, andere Streamer und Journalisten nicht zu belästigen“. Bei Zuwiderhandlung solle Westfals Akkreditierung zu der Veranstaltung unverzüglich entzogen und ihm weiterer Zutritt verwehrt werden.
Begründet wird der Schritt in dem Antrag damit, dass Westfal offensichtlich das Geschäftsmodell verfolge, Journalisten, die im AfD-Umfeld kritisch gesehen würden, „durch belästigende Fragen und pöbelhaftes Verhalten zur Schau zu stellen“. Dieses Verhalten entspreche „nicht dem angestrebten Verhaltensstandard unserer Partei“, werde aber mittlerweile der AfD zugerechnet. Bei Veranstaltungen, bei denen die AfD das Hausrecht habe, gebe es dafür auch hinreichend Grund. „Der Beschluss und der damit angestrebte Umgang soll dies verhindern, um eine weitere Rufschädigung der AfD durch Herrn Westfal zu verhindern.“
Eingebracht hat den Antrag Stefan Möller. Der Jurist ist in Thüringen Co-Landeschef neben Björn Höcke und sitzt seit Anfang Juli auch im Bundesvorstand. Dass der Antrag in exakt dieser Form beschlossen wird, ist nicht sicher. Verschärfungen, aber auch Abmilderungen, sind möglich. Am Sonntag hieß es allerdings aus Kreisen der Parteispitze, es werde mit einer großen Mehrheit für Möllers Antrag gerechnet.














