Unfälle und Bußgelder drohen
Diese Ampelregel müssen Fahrradfahrer kennen
11.09.2026 – 09:38 UhrLesedauer: 3 Min.
An Kreuzungen stehen oft mehrere Ampeln, doch nicht jede davon gilt auch für Fahrradfahrer. Welche Signale Radfahrer beachten müssen und was bei einem Rotlichtverstoß droht.
Die Fußgängerampel springt auf Grün – also können auch die wartenden Radfahrer losfahren? Was an vielen Kreuzungen naheliegend erscheint, kann ein Rotlichtverstoß sein. Denn für Fahrradfahrer gelten eigene Regeln. Welche Ampel sie beachten müssen, hängt davon ab, welche Signale an der Kreuzung vorhanden sind und wo sie unterwegs sind. Wer die falsche Ampel als Orientierung nimmt, riskiert neben gefährlichen Situationen auch ein Bußgeld und einen Punkt in Flensburg.
Welche Ampel gilt für Fahrradfahrer?
Eine reine Fußgängerampel gilt für Fahrradfahrer nicht. Gibt es eine eigene Fahrradampel, müssen Radfahrer deren Signal beachten. Das gilt auch für Ampeln, die gemeinsam für Fußgänger und Fahrradfahrer vorgesehen sind.

Fehlt ein besonderes Lichtzeichen für den Radverkehr, müssen Fahrradfahrer sich nach der Ampel richten, die für Autos gilt. Das gilt auch dann, wenn Radfahrer auf einem Radweg unterwegs sind. Wer auf der Fahrbahn fährt, richtet sich ebenfalls nach der Ampel für den Fahrverkehr.
Die Abgrenzung ist vor allem dann wichtig, wenn die verschiedenen Ampeln an einer Kreuzung nicht gleichzeitig umschalten. Zeigt beispielsweise die Fußgängerampel bereits Grün, während die Ampel für den Fahrverkehr noch Rot zeigt, dürfen Radfahrer ohne eigenes Signal nicht mit den Fußgängern losfahren.
Umgekehrt kann die Fußgängerampel bereits Rot zeigen, während die für den Radfahrer maßgebliche Ampel noch Grün zeigt. Auch hier sollten sich Radfahrer nicht an der Fußgängerampel orientieren. Die heute geltende Regelung besteht seit Anfang 2017. Zuvor konnten für Radfahrer unter bestimmten Voraussetzungen noch die Lichtzeichen für Fußgänger maßgeblich sein.
Welche Strafen drohen Radfahrern beim Überfahren einer roten Ampel?
Wer die für ihn geltende rote Ampel überfährt, begeht einen Rotlichtverstoß. Dabei unterscheidet der Bußgeldkatalog zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Rotlichtverstoß.
Ein einfacher Rotlichtverstoß liegt vor, wenn die Ampel beim Überfahren der Haltelinie weniger als eine Sekunde Rot gezeigt hat. Bei einer Rotphase von mehr als einer Sekunde handelt es sich um einen qualifizierten Rotlichtverstoß.
Je nach Schwere des Verstoßes liegen die Bußgelder für Radfahrer zwischen 60 und 180 Euro. Hinzu kommt ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg. Ein Bußgeldbescheid kann auch gegen Jugendliche ab 14 Jahren erlassen werden.
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Was gilt, wenn die Ampel nicht auf Grün schaltet?
Eine Besonderheit kann es bei Ampeln geben, die über eine Kontaktschleife gesteuert werden. Kann ein Fahrrad die Schaltung technisch nicht auslösen, bedeutet das nicht, dass Radfahrer unmittelbar bei Rot weiterfahren dürfen.














