Die lebenslange Rente bietet mehr Sicherheit, weil sie bis zum Tod gezahlt wird. Sie kann vor allem für Menschen attraktiv sein, die möglichst verlässliche monatliche Einnahmen im Alter wünschen. Dafür fällt die Monatsrente oft niedriger aus, weil der Anbieter einkalkulieren muss, dass Versicherte sehr alt werden können.
Welche Lösung besser passt, hängt daher nicht nur von der rechnerischen Rendite ab, sondern auch von persönlichen Faktoren: Gesundheitszustand, Sicherheitsbedürfnis, sonstige Alterseinkünfte, Vermögen, familiäre Situation und dem Wunsch, Geld an Angehörige weiterzugeben.
Kann ich Hinterbliebene absichern?
Ja, das soll in beiden Varianten möglich sein. So soll es bei der lebenslangen Rente zusätzliche Absicherungsbausteine geben können. Denkbar ist etwa eine Rentengarantiezeit von zehn oder 20 Jahren. Dann wird die Rente für diesen Zeitraum garantiert gezahlt, auch wenn die versicherte Person vorher stirbt. In diesem Fall erhalten die Hinterbliebenen die Zahlungen weiter.
Eine solche Absicherung hat allerdings ihren Preis. Wer eine Rentengarantiezeit wählt, muss in der Regel mit einer niedrigeren monatlichen Rente rechnen.
Beim Auszahlplan ist die Vererbung grundsätzlich einfacher: Ist beim Tod noch Guthaben im Altersvorsorgedepot vorhanden, kann es vererbt werden. Steuerlich und förderrechtlich kommt es aber darauf an, wer das Geld erhält und was anschließend damit geschieht.
Geht das Guthaben an den Ehepartner oder den eingetragenen Lebenspartner und wird es in ein eigenes Altersvorsorgedepot übertragen, müssen erhaltene Zulagen und Steuervorteile nicht zurückgezahlt werden. Voraussetzung ist unter anderem, dass das Paar dauerhaft zusammengelebt hat – und zwar innerhalb der EU oder in Norwegen, Island oder Liechtenstein.
Geht das Geld dagegen an andere Erben oder wird es nicht wieder in ein Altersvorsorgedepot eingebracht, werden staatliche Zulagen und gegebenenfalls gewährte Steuervorteile vom Guthaben abgezogen. Zusätzlich kann Erbschaftsteuer anfallen, wenn die geltenden Freibeträge überschritten werden.
Ab wann kann man die neuen Produkte abschließen?
Die neuen Vorsorgeprodukte sollen ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden. Neue Riester-Verträge nach den bisherigen Förderregeln können dann nicht mehr abgeschlossen werden. Bestehende Riester-Verträge bleiben jedoch erhalten.
Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?
Wer bereits einen Riester-Vertrag besitzt, kann ihn weiter nach den bisherigen Regeln besparen. Für bestehende Verträge gilt Bestandsschutz. Ein Wechsel in das neue System ist ebenfalls möglich, ohne dass Sie die bisher erhaltene Förderung zurückzahlen müssen. Allerdings können dabei Wechsel-, Abschluss- oder Vertriebskosten entstehen. Außerdem ist ein solcher Wechsel nicht rückgängig zu machen.
Sollten Riester-Sparer in das neue System wechseln?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Ein Wechsel kann sinnvoll sein, wenn der bestehende Vertrag teuer ist, niedrige Renditechancen bietet oder wenn die flexiblere Auszahlphase im neuen System attraktiver ist. Für manche Sparer kann der alte Vertrag aber weiterhin vorteilhaft sein. Das gilt insbesondere für Menschen mit niedrigem Einkommen und mehreren Kindern.















