Nur vier Länder ermitteln
Abzocke an Tankstellen: Diese Zahlen zeigen das Ausmaß
07.08.2026 – 07:04 UhrLesedauer: 3 Min.
Tankstellen dürfen die Spritpreise seit April nur noch einmal täglich erhöhen. Doch eine Datenanalyse fördert Hunderttausende mögliche Verstöße zutage – und ein massives Vollzugsversagen.
Seit April dürfen Tankstellen ihre Spritpreise nur noch einmal am Tag erhöhen – um 12 Uhr. Eine Datenanalyse des SWR zeigt nun: Viele Stationen halten sich offenbar nicht daran.
Allein im Juli fanden die Datenjournalisten des SWR rund 1.100 Tankstellen, die ihre Preise mehr als 5.500-mal außerhalb des erlaubten Zeitfensters erhöht hatten. Erfasst wurden Preiserhöhungen vor 11 Uhr, nach 13 Uhr oder mehrere Erhöhungen am selben Tag. Seit April haben sich demnach mehr als 240.000 Fälle angesammelt, die geprüft werden müssten.
Nur vier Länder ermitteln
Besonders auffällig waren 15 Esso-Tankstellen. Auf sie entfielen rund zehn Prozent aller Verdachtsfälle. Das Unternehmen äußerte sich auf Anfrage des SWR nicht.
Der Vollzug läuft bislang sehr unterschiedlich. Von allen Bundesländern haben nur Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin und das Saarland Ermittlungen aufgenommen. Einige wenige Länder verschicken erste Anhörungsschreiben. Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Bremen haben die Anfrage nicht beantwortet.
Ministerium erkennt keine Absicht
Niedersachsen verlangt seit Anfang Juli 55 Euro pro Verstoß. Christoph Ricking, Sprecher des Ministeriums, sagte dem SWR, man habe das höchstmögliche Verwarnungsgeld gewählt, „um den Vollzug überhaupt kurzfristig starten zu können“. Damit wolle man Tankstellenbetreiber darauf hinweisen, ihre Datenübermittlung anzupassen.
Verstöße zur Gewinnmaximierung vermutet das Ministerium derzeit nicht. Zugleich fordert Niedersachsen, der Bund solle die Ahndung übernehmen.
ADAC-Sprecherin Katharina Lucà bezweifelt jedoch, dass die Strafen eine Wirkung haben. „Bei 55 Euro pro Fall ist fraglich, ob das abschreckend genug ist“, sagt sie.
SPD-Fraktionsvize Armand Zorn, der Leiter der Taskforce „Spritpreise“, sieht den Vollzug als entscheidend an. „Gesetze sind nur so wirksam wie ihr Vollzug“, sagt er. Der Bußgeldrahmen von bis zu 100.000 Euro sei geschaffen worden, „um wirksame Sanktionen zu ermöglichen“. Wer die 12-Uhr-Regel wiederholt umgeht, begehe kein Bagatelldelikt, sondern untergrabe das Vertrauen der Verbraucher.
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Betreiber nennen verschiedene Gründe
Einzelne Betreiber erklärten dem SWR, wie es zu den Auffälligkeiten gekommen sein soll. Eine Tankstelle in Gelsenkirchen erhöhte regelmäßig außerhalb des Zeitfensters; die Preisänderungen fielen in die Zeit außerhalb der Öffnungszeiten.
Ein Betreiber aus dem Kreis Breisgau-Hochschwarzwald gab an, von den Verstößen nichts gewusst zu haben. Er habe ein Programm eingekauft, das die Preise automatisch um 12 Uhr anpassen solle. Möglicherweise liege ein technischer Fehler vor.
Eine Betreiberin aus dem Kreis Göppingen räumte hingegen ein, absichtlich gegen die Regel verstoßen zu haben. Als Grund nannte sie, dass die Konkurrenz ebenfalls illegal erhöhe.
Nicht jede Auffälligkeit muss Absicht sein. Laut Analyse können auch langsame Datenleitungen eine Rolle spielen. Die meisten Fälle treten demnach rund um 12 Uhr auf.
Grobe Auffälligkeiten bleiben
Insgesamt ist die Zahl der Fälle seit April zurückgegangen – von rund 85.000 im April auf rund 50.000 im Juli. Bei groben Auffälligkeiten, die weit außerhalb des Zeitfensters auftreten, sank die Zahl dagegen kaum.














